---
titel: "Data Act: was die Datenverordnung regelt"
url: https://pontoit.de/agenten/begriffe/data-act/
geaendert: 2026-10-28T08:27:06Z
quelle: PontoIt (pontoit.de), neutral, ohne Rangfolge
---

[Agenten-Bibliothek · Begriffe](https://pontoit.de/agenten/begriffe/) · Data Act

# Data Act

Der Data Act, amtlich Verordnung (EU) 2023/2854, regelt, wer die Daten vernetzter Produkte und verbundener Dienste nutzen darf und wie Unternehmen ihren Cloud-Anbieter wechseln können. Er gilt seit dem 12. September 2025 unmittelbar in allen EU-Staaten.

*Stand: 28. Oktober 2026. Inhaltliche Einordnung nach den genannten Quellen, keine Rechtsberatung, keine Empfehlung.*

## Wen der Data Act betrifft

Pflichten treffen vor allem Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste sowie den **Dateninhaber**: nach Artikel 2 Nummer 13, wer das Recht oder die Pflicht hat, Daten zu nutzen und bereitzustellen. Das ist nach Angaben der EU-Kommission meist der Hersteller, die Rollen ergeben sich aber aus dem Vertrag. **Nutzer** ist nach Artikel 2 Nummer 12, wer ein vernetztes Produkt besitzt oder es etwa gemietet oder geleast hat. Ein eigenes Kapitel richtet sich an Anbieter von Cloud- und anderen Datenverarbeitungsdiensten.

## Was ab wann gilt

- **Seit 12. September 2025:** Nutzer können die Daten verlangen, die ihr Produkt oder Dienst erzeugt. Kommen sie nicht direkt an die Daten heran, muss der Dateninhaber sie unverzüglich, kostenlos und maschinenlesbar bereitstellen (Artikel 4), auch an Dritte nach Wahl des Nutzers (Artikel 5).
- **Für Produkte, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr kommen:** Der Datenzugang muss schon in der Konstruktion angelegt sein (Artikel 3 Absatz 1).
- **Cloud-Wechsel:** Bis zum 12. Januar 2027 dürfen Anbieter nur verringerte Wechselentgelte verlangen, danach gar keine mehr (Artikel 29).
- **Vertragsklauseln:** Die Regeln gegen missbräuchliche Klauseln zwischen Unternehmen gelten für Verträge ab dem 12. September 2025, für ältere unbefristete oder lang laufende Verträge ab dem 12. September 2027.

## Zuständig in Deutschland

Zuständige Behörde und zentrale Anlaufstelle ist die Bundesnetzagentur, nach dem Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz, verkündet am 29. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 157). Ein Vorschlag der EU-Kommission vom 19. November 2025, der unter anderem den Data Act ändern soll, war im Oktober 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren.

**Anbieter dazu:** Wer Daten oder Cloud-Dienste neu ordnen muss, findet Dienstleister auf [Digitalisierungsberatung](https://pontoit.de/digitalisierungsberatung/) und Anbieter für den Betrieb auf [KI-Server mieten](https://pontoit.de/ki-server-mieten/).

*Quellen: Verordnung (EU) 2023/2854, Artikel 2 bis 5, 29 und 50 (eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj); EU-Kommission, digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-act-explained; Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 30.05.2026 und Themenseite Data Act; recht.bund.de, BGBl. 2026 I Nr. 157; Europäisches Parlament, Verfahren 2025/0360(COD) — abgerufen 28.10.2026.*

Eine Frage zu diesem Begriff? Stellen Sie sie über den Frage-Block auf [KI-Begriffe](https://pontoit.de/agenten/begriffe/#frage). Weitere Begriffe: [KI-Begriffe nüchtern erklärt](https://pontoit.de/agenten/begriffe/) · [Data Act](https://pontoit.de/agenten/begriffe/data-act/) · [GPAI](https://pontoit.de/agenten/begriffe/gpai/) · [Vibe Coding](https://pontoit.de/agenten/begriffe/vibe-coding/) · [Agenten-Bibliothek](https://pontoit.de/agenten/)
