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titel: "BAFA-Beratungsförderung: Richtlinie bis Ende 2028 verlängert"
url: https://pontoit.de/ticker/bafa-beratungsfoerderung-verlaengerung-2028/
geaendert: 2026-10-31T10:01:38Z
quelle: PontoIt (pontoit.de), neutral, ohne Rangfolge
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Ticker · 31. Oktober 2026

# BAFA-Beratungsförderung: Richtlinie bis Ende 2028 verlängert

**Status:** in Kraft, verlängert bis 31.12.2028 (geänderte Bedingungen ab 01.01.2027) · geprüft am 31.10.2026 · täglich geprüft

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt auf seiner Programmseite an, die aktuelle Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ werde „mit geänderten Bedingungen ab dem 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 verlängert“. In einem Anschreiben an Antragstellende auf derselben Seite nennt das Bundesamt fünf Änderungen, die für alle ab dem 1. Januar 2027 gestellten Anträge gelten sollen. Betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine geförderte Beratung planen, sowie die Beratungsunternehmen, die solche Beratungen durchführen.

Die fünf Änderungen für Anträge ab dem 1. Januar 2027 lauten nach dieser Mitteilung: Das Kontingent von zwei Beratungen pro Jahr beziehungsweise fünf während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie bleibt bestehen. Als Zahlungsnachweis reicht die Vorlage einer von der Bank erstellten Umsatzanzeige aus; bei Bedarf muss jedoch ein Kontoauszug vorgelegt werden. Das verpflichtende Regionalpartnergespräch entfällt. Die EU-KMU- und die De-minimis-Beihilfen-Erklärung sowie die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden in die Erklärungen des Verwendungsnachweisformulars aufgenommen, sodass nur noch Verwendungsnachweis und Beratungsbericht zu unterschreiben sind. Eine Antragstellung ist nur noch über das Elsterkonto oder die BundID möglich.

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt die Richtlinie unverändert: Für Anträge, die Sie bis dahin stellen, bleiben die bisherigen Bedingungen einschließlich Regionalpartnergespräch, Zahlungsnachweis und bisherigem Antragsweg maßgeblich. Das Bundesamt gibt an, die angepassten Merkblätter stehen „bereits jetzt“ auf seiner Homepage, die allgemeinen Inhalte des Internetauftritts würden „Anfang nächsten Jahres“ aktualisiert. Das Datum der Mitteilung war bei der Prüfung am 31.10.2026 nicht ermittelt. Eine Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger war bei der Prüfung am 31.10.2026 nicht ermittelt. Diese Meldung ersetzt die frühere Meldung [BAFA-Beratungsförderung für KMU: Anträge nur bis 31.12.2026](https://pontoit.de/ticker/bafa-beratungsfoerderung-frist/) vom 26.10.2026.

**Quelle:** [BAFA, Programmseite Unternehmensberatung](https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html) mit dem dort veröffentlichten Anschreiben des Bundesamts an Antragstellende, beide ohne Datum, abgerufen am 31.10.2026; [Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“](https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/O6UQel9YOyz3NM3rUzA/content/O6UQel9YOyz3NM3rUzA/BAnz%20AT%2023.12.2022%20B1.pdf), vom 14.12.2022, BAnz AT 23.12.2022 B1, in der geänderten Fassung vom 12.12.2024, BAnz AT 23.12.2024 B1, abgerufen am 31.10.2026.

**Betrifft:** [ISO 9001 Beratung](https://pontoit.de/iso-9001-beratung/), [Digitalisierungsberatung](https://pontoit.de/digitalisierungsberatung/), [KI-Beratung](https://pontoit.de/ki-beratung/), [KI-Agentur](https://pontoit.de/ki-agentur/)

**Verlauf:** 31.10.2026 – Verlängerung bis 31.12.2028 an der Programmseite des BAFA festgestellt; frühere Meldung vom 26.10.2026 ersetzt.

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