Recht · Datenschutz
KI und Datenschutz: was „DSGVO-konform“ wirklich verlangt
Kein KI-Werkzeug ist von sich aus datenschutzkonform. Konformität ist kein Produktmerkmal, sondern ein Zustand – und der hängt an vier Dingen, die ihr selbst prüfen müsst. Hier steht, welche das sind, woran die meisten scheitern und welche Anbieter tatsächlich in der EU verarbeiten.
Stand: Juli 2026. Dieser Text ist eine inhaltliche Einordnung und keine Rechtsberatung.
Die vier Prüffragen vor jedem Werkzeug
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Wer personenbezogene Daten in eurem Auftrag verarbeitet, braucht einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Ohne ihn ist der Einsatz nicht zulässig – egal wie gut das Werkzeug ist.
- Wo werden die Daten verarbeitet? Nicht wo der Anbieter sitzt, sondern wo die Eingaben landen. Rechenzentren in Deutschland, den Niederlanden oder Österreich sind die sicherste Grundlage.
- Trainiert der Anbieter mit euren Eingaben? Der am häufigsten übersehene Punkt. Bei kostenlosen Tarifen ist das oft der Regelfall, bei Unternehmenstarifen meist vertraglich ausgeschlossen.
- Lassen sich Betroffenenrechte umsetzen? Auskunft, Berichtigung, Löschung. Wenn ihr nicht sagen könnt, wo die Daten einer Person überall stecken, könnt ihr auch nicht löschen.
Der häufigste Fehler: der kostenlose Tarif
Die typische Ausgangslage: Jemand im Team nutzt seit Monaten die Gratis-Version eines Assistenten und kopiert Kundendaten hinein. Das Problem ist nicht die KI – es ist der Tarif. Kostenlose Tarife bringen in aller Regel keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit, und ohne den ist die Verarbeitung personenbezogener Daten schlicht rechtswidrig. Die Unternehmenstarife der großen Anbieter enthalten einen AVV standardmäßig.
Das ist die günstigste Sofortmaßnahme überhaupt: nachsehen, wer im Betrieb welche Werkzeuge nutzt, und die kostenlosen Zugänge durch einen Unternehmenstarif ersetzen. Meist kostet das weniger als ein Beratungstag.
Zwei Risiken, die im AVV nicht stehen
Zugriff nach fremdem Recht. Anbieter mit US-Mutterkonzern unterliegen dem CLOUD Act – theoretisch auch dann, wenn die Daten physisch in Frankfurt liegen. Deutsche Infrastrukturanbieter wie Hetzner, IONOS, die Open Telekom Cloud oder Plusserver haben keine US-Mutter und fallen nicht darunter. Für die meisten Anwendungsfälle ist das ein überschaubares Restrisiko, für Kanzleien, Arztpraxen und regulierte Branchen ein Ausschlusskriterium.
Verfügbarkeit. Im Juni 2026 wurde der Zugang zu zwei Modellen eines US-Anbieters vorübergehend ausgesetzt, um Exportkontrollauflagen des US-Handelsministeriums zu entsprechen; nach gut zwei Wochen war er wieder verfügbar. Für Unternehmen, deren Abläufe an einem einzelnen Modell hängen, ist das der praktisch relevantere Punkt: Bau nichts so, dass es stillsteht, wenn ein einzelner Anbieter ausfällt. Austauschbare Modelle und ein zweiter Anbieter in der Hinterhand sind billiger als eine Woche Stillstand.
Drei Wege zu datenschutzkonformer KI
- Europäischer Anbieter. Modell und Betrieb aus der EU, deutscher Vertragspartner, kein Drittlandtransfer. Der sauberste Weg, teils mit Abstrichen bei Funktionsumfang und Ökosystem.
- US-Modell über eine EU-Zwischenschicht. Etwa über europäische Rechenzentren großer Cloud-Anbieter, mit Trainingsausschluss und AVV nach deutschem Muster. Praktisch verbreitet, aber das Restrisiko aus dem CLOUD Act bleibt.
- Selbst betreiben. Offene Modelle auf eigener oder gemieteter Hardware. Volle Kontrolle, dafür tragt ihr Betrieb und Wartung selbst. Mehr dazu unter KI-Server mieten und RAG-System.
Ein Zertifikat allein sagt wenig: Ein deutsches Rechenzentrum ohne Nachweise ist nicht besser als ein zertifiziertes im Ausland. Achtet auf ISO 27001, BSI C5 und SOC 2 Type II – in regulierten Branchen sind die ohnehin Voraussetzung.
Anbieter im Überblick
Angaben laut den Websites der Anbieter, Stand Juli 2026. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge. Kein Anbieter bezahlt für seinen Eintrag, und wir erhalten derzeit auch keine Vergütung für vermittelte Anfragen. Beides kann sich ändern – bezahlte Platzierungen kennzeichnen wir dann unmittelbar am Eintrag als „Anzeige“, eine Vermittlungsvergütung weisen wir an dieser Stelle aus. Wie wir uns finanzieren, steht auf Transparenz.
Aleph Alpha
Heidelberg · EU-Cloud oder eigenes Rechenzentrum
Der deutsche Anbieter mit eigener Modellfamilie, positioniert für Behörden und regulierte Branchen. Betrieb wahlweise in einer EU-Cloud oder vollständig im eigenen Rechenzentrum. Legt einen Schwerpunkt auf Nachvollziehbarkeit und unterstützt Kunden ausdrücklich bei den Pflichten aus der KI-Verordnung. Preislich deutlich über US-Wettbewerbern.
Mistral AI
Frankreich · auch selbst betreibbar
Europäischer Modellanbieter mit kommerziellem Dienst samt AVV und europäischer Infrastruktur. Der eigentliche Vorteil für Datenschutzfälle: Ein Teil der Modelle ist offen verfügbar und lässt sich auf eigener Hardware betreiben. Damit ist der Wechsel vom gemieteten Dienst zum Eigenbetrieb später möglich, ohne alles neu zu bauen.
Langdock
Deutschland · Arbeitsplattform fürs Team
Setzt eine Ebene höher an: nicht das Modell, sondern die Oberfläche, mit der das Team arbeitet – mit Hosting in Deutschland und deutschsprachigem Support. Der pragmatische Ersatz für die Gratis-Zugänge, die heute im Betrieb kursieren, weil die Nutzung damit an einer Stelle zusammenläuft und nachvollziehbar bleibt.
IONOS
Deutschland · Infrastruktur und KI-Dienste
Deutscher Hoster ohne US-Mutterkonzern, der KI-Dienste auf eigener europäischer Infrastruktur anbietet. Naheliegend für Unternehmen, die dort ohnehin Server oder Domains betreiben – ein Vertragspartner weniger, und der Serverstandort ist von vornherein geklärt.
Hetzner
Deutschland · Hardware für den Eigenbetrieb
Kein KI-Anbieter, sondern der Unterbau: deutscher Serveranbieter ohne US-Mutter, bei Rechenleistung häufig günstiger als die großen US-Clouds. Die Wahl, wenn ihr offene Modelle selbst betreiben wollt. Was das praktisch bedeutet, steht auf KI-Server mieten.
Häufige Fragen
Ist ChatGPT DSGVO-konform?
Die Frage lässt sich nicht mit Ja oder Nein beantworten, weil es aufs Tarifmodell ankommt. Unternehmenstarife bringen einen AVV mit, kostenlose Zugänge nicht. Hinzu kommt der Speicherort: Bei US-Anbietern liegen die Daten standardmäßig außerhalb der EU. Wer das ausschließen muss, nimmt einen europäischen Anbieter oder eine EU-gehostete Zwischenschicht. Mehr dazu auf ChatGPT für Unternehmen.
Reicht ein Rechenzentrum in Frankfurt?
Für die meisten Fälle ja – es erfüllt die Anforderung an den Verarbeitungsort. Das Restrisiko aus dem CLOUD Act bleibt aber bestehen, wenn der Anbieter einen US-Mutterkonzern hat. Für Kanzleien, Praxen und regulierte Branchen ist das oft der Punkt, an dem europäische Anbieter den Zuschlag bekommen.
Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Nicht immer, aber häufiger als gedacht – etwa bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder bei systematischer Bewertung von Personen. Ein KI-Assistent für interne Textentwürfe braucht sie meist nicht, eine KI-gestützte Bewerbervorauswahl sehr wohl. Diese Einschätzung gehört zu den Fragen, für die sich eine Beratung rechnet.
Was ist der schnellste erste Schritt?
Herausfinden, welche KI-Werkzeuge im Betrieb bereits genutzt werden – meist sind es mehr als bekannt. Danach die kostenlosen Zugänge durch Unternehmenstarife mit AVV ersetzen und eine kurze interne Richtlinie schreiben, was hineingegeben werden darf und was nicht. Damit ist der größte Teil des Risikos weg, bevor Geld für Technik fließt.
Umsetzung anfragen
Sag uns kurz, welche KI-Werkzeuge bei euch im Einsatz sind. Wir sehen uns deine Anfrage an und leiten sie an die passenden Anbieter aus dem Verzeichnis weiter. Kostenlos und unverbindlich.
Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Weitere Themen: KI-Kennzeichnungspflicht · KI-Server mieten · KI-Beratung