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Recht · KI-Verordnung

KI-Kennzeichnungspflicht: was ab dem 2. August 2026 gilt

Ab diesem Tag greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Sie treffen nicht nur die Hersteller von KI-Systemen, sondern jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt. Hier steht, was gekennzeichnet werden muss, was ausdrücklich nicht – und wie die neuen EU-Icons funktionieren.

Stand: Juli 2026. Dieser Text ist eine inhaltliche Einordnung und keine Rechtsberatung.

Rechtsstand · KI-Verordnung

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026. Der Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte samt der drei EU-Icons wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht; am 8. Juli 2026 hat die Kommission festgestellt, dass er die Pflichten aus Artikel 50 Absatz 2, 4 und 5 angemessen abdeckt. Die endgültigen Leitlinien zu Artikel 50 stehen noch aus – einzelne Grenzfälle sind daher nicht abschließend geklärt.

Zuletzt geprüft am 23. Juli 2026 · Quelle: Europäische Kommission · Änderungen führen wir unter Was sich geändert hat auf.

Zwei Rollen, zwei verschiedene Pflichten

Der häufigste Denkfehler: „Das betrifft OpenAI, nicht mich.“ Die Verordnung verteilt die Aufgabe auf zwei Rollen, und die zweite ist die, die dich betrifft.

  • Anbieter (die Hersteller der KI-Systeme) müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren – über Wasserzeichen oder Metadaten. Das passiert im Hintergrund und ist nicht deine Baustelle.
  • Betreiber – also jedes Unternehmen, jede Selbstständige und jede Behörde, die KI-Inhalte veröffentlicht – müssen bestimmte Inhalte für Menschen sichtbar offenlegen. Das ist deine Baustelle.

Beide Ebenen sind unabhängig voneinander. Eine Datei kann technisch markiert sein, ohne dass jemand das sieht – und ein sichtbares Icon sagt nichts darüber aus, ob die Datei maschinenlesbare Herkunftsinformationen enthält. Rein private Nutzung ist von alldem ausgenommen.

Was du kennzeichnen musst

  • Chatbots und KI-Assistenten. Wer mit einer KI schreibt oder spricht, muss das erfahren – außer es ist für eine durchschnittlich informierte Person ohnehin offensichtlich. Betrifft jeden Website-Chatbot und jeden Telefonassistenten.
  • Deepfakes. KI-erzeugte oder veränderte Bild-, Ton- und Videoinhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und echt wirken könnten. Dazu zählen auch Avatar-Videos, geklonte Stimmen und per KI übersetzte Videos mit angepasster Lippenbewegung.
  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Betroffene müssen über den Einsatz informiert werden.
  • Bestimmte KI-Texte. Nur solche, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Was du nicht kennzeichnen musst

Diese Seite der Medaille geht in der Aufregung meist unter – dabei ist sie für den Arbeitsalltag genauso wichtig:

  • Interne Nutzung. Protokolle, Auswertungen, E-Mail-Entwürfe, die nur im Team gelesen werden, brauchen keine Kennzeichnung.
  • Normale Werbe- und Produkttexte. Ein mit KI geschriebener Produkttext oder Newsletter fällt nicht unter die Textpflicht – die greift nur bei Themen von öffentlichem Interesse.
  • Redaktionell geprüfte Inhalte. Wenn ein Mensch den Text inhaltlich verantwortet und das erkennbar ist, entfällt die Kennzeichnung.
  • Offensichtliche Fiktion. Ein Drache über der Frankfurter Skyline kann niemanden täuschen. Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke sieht die Verordnung eine abgeschwächte Form vor.

Die drei EU-Icons

Seit dem 10. Juni 2026 gibt es ein einheitliches Erkennungszeichen: Die EU-Kommission hat im Rahmen des Verhaltenskodex zu Artikel 50 drei Symbole veröffentlicht – ein Basis-Icon („KI“), eines für vollständig KI-generierte Inhalte („KI-GENERIERT“) und eines für teilweise KI-veränderte Inhalte („KI-MODIFIZIERT“). Sie stehen in mehreren Farbvarianten kostenlos zum Download bereit, als SVG fürs Web und PNG für Dokumente.

Zwei Missverständnisse, die teuer werden können:

  • Die Icons sind freiwillig, die Pflicht ist es nicht. Du darfst die Offenlegung auch mit einem klaren Texthinweis oder einem eigenen Label erfüllen. Der Verhaltenskodex bindet nur seine Unterzeichner.
  • Ein Icon allein macht nichts rechtskonform. Die Kommission stellt ausdrücklich klar, dass das Anbringen des Symbols für sich genommen keine Rechtskonformität begründet.

Zur Platzierung: Der Hinweis gehört an den Inhalt selbst, nicht auf eine separate Unterseite – bei Bildern empfiehlt die Kommission die obere rechte Ecke, und zwar spätestens beim ersten Sichtkontakt. Ein Eintrag nur im Alt-Text reicht nicht. Praktisch gilt: Einheitlichkeit schlägt Perfektion. Leg ein Vorgehen fest und zieh es überall gleich durch.


In fünf Schritten umsetzen

  1. Bestandsaufnahme. Welche KI-Werkzeuge sind im Einsatz, und was davon erzeugt Inhalte, die nach außen gehen? Chatbot, Bildgenerator, Übersetzung, Avatar-Video, Stimme.
  2. Aussortieren. Streich alles, was rein intern bleibt oder redaktionell verantwortet wird. Was übrig bleibt, ist meist deutlich weniger als befürchtet.
  3. Kennzeichnung festlegen. Ein Standard für alle Fälle: welches Symbol oder welche Formulierung, in welcher Größe, an welcher Stelle.
  4. Abläufe und Verträge anpassen. Wer kennzeichnet – die Person, die den Inhalt erstellt, oder die, die ihn veröffentlicht? Bei Agenturen und Freien gehört das in den Vertrag.
  5. Dokumentieren. Festhalten, was ihr entschieden habt und warum. Das ist im Zweifel der Nachweis gegenüber der Aufsicht.

Der wunde Punkt: Metadaten überleben das Teilen nicht

Die maschinenlesbare Ebene arbeitet mit Verfahren wie C2PA – signierten Herkunftsnachweisen, bei denen jede nachträgliche Änderung die Signaturkette bricht. Das klingt robust, hat aber eine bekannte Schwäche: Ein Screenshot oder das Hochladen bei einem sozialen Netzwerk reicht, um die Herkunftskette zu zerstören, weil Plattformen Metadaten routinemäßig entfernen. Wer also auf die technische Markierung allein setzt, verlässt sich auf etwas, das beim ersten Teilen verschwindet. Die sichtbare Kennzeichnung ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern in der Praxis auch die haltbarere Ebene.

Anlaufstellen

Redaktionell ausgewählte Anlaufstellen und Quellen, Stand Juli 2026 – Behörden, Kammern und Fachanbieter. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge. Einträge sind nicht bezahlt; anders als bei unseren Anbieterlisten sind bezahlte Platzierungen hier derzeit nicht vorgesehen. Für vermittelte Anfragen erhalten wir derzeit keine Vergütung – sollte sich das ändern, weisen wir es an dieser Stelle aus. Wie wir uns finanzieren, steht auf Transparenz.

EU-Kommission

Quelle · Icons kostenlos

Die offizielle Seite zu den EU-Icons: Download in allen Varianten, dazu die Platzierungsvorgaben aus dem Verhaltenskodex. Wer sich an die Quelle hält, spart sich Diskussionen über Drittinterpretationen.

IHK

Erstinformation · kostenfrei

Die Industrie- und Handelskammern haben verständliche Einordnungen zu den Transparenzpflichten veröffentlicht und beraten Mitgliedsunternehmen kostenfrei zum Einstieg. Der günstigste erste Schritt, bevor du Geld für Beratung ausgibst.

IT-Recht Kanzlei

Rechtsberatung · Formulierungshilfen

Hat die Icon-Regeln früh aufgearbeitet und liefert konkrete deutschsprachige Formulierungsvorschläge je nach Inhaltstyp. Sinnvoll, wenn es um verbindliche Texte auf der eigenen Website geht.

Datenschutz-Generator

Muster · Praxisratgeber

Führt die Fristen sauber auseinander – etwa dass die Betreiberpflichten und die Anbieterpflichten zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen. Hilfreich, wenn du wissen willst, was jetzt zählt und was später.


Häufige Fragen

Muss ich jeden Text kennzeichnen, den ich mit KI geschrieben habe?

Nein. Die Textpflicht greift nur bei Inhalten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Produktbeschreibungen, Werbetexte und interne Kommunikation fallen regelmäßig nicht darunter. Und wenn ein Mensch redaktionell verantwortet, entfällt sie ohnehin.

Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?

Nein. Die Offenlegung gehört dorthin, wo der Inhalt wahrgenommen wird – am Bild, im Video, im Chatfenster. Ein Vermerk auf einer Unterseite, die niemand aufruft, erfüllt den Zweck nicht.

Muss ich die EU-Icons verwenden?

Nein, sie sind freiwillig. Ein klarer Texthinweis genügt ebenfalls. Der Vorteil der Icons: Sie sind standardisiert, kostenlos und du kannst im Streitfall argumentieren, dass sie den Anforderungen genügen.

Was passiert bei Verstößen?

Ab dem Stichtag können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden, in Deutschland durch die nationalen Aufsichtsbehörden. Die kursierenden Prozentzahlen beziehen sich meist auf andere Verstoßkategorien der Verordnung – für die Transparenzpflichten gelten eigene Rahmen. Wer eine belastbare Einschätzung für den eigenen Fall braucht, fragt eine spezialisierte Kanzlei.

Umsetzung anfragen

Sag uns kurz, welche KI-Werkzeuge bei euch nach außen wirken. Wir sehen uns deine Anfrage an und leiten sie an die passenden Anbieter aus dem Verzeichnis weiter. Kostenlos und unverbindlich. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

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