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Exoskelette für Betriebe

Ein Exoskelett unterstützt beim Heben, Tragen oder Halten und nimmt Muskeln und Gelenken einen Teil der Last ab. Hier finden Sie fünf Hersteller und Vertreiber aus dem deutschsprachigen Raum mit ihren Modellen, Einsatzbereichen und Preisen – alphabetisch, ohne Rangfolge, ohne bezahlte Plätze. Ob ein Gerät als Schutzausrüstung, Maschine oder Medizinprodukt gilt, ist rechtlich nicht einheitlich geklärt – mehr dazu weiter unten.

Wie diese Liste entstanden ist

Ausgewählt wurden Hersteller und Vertreiber mit Sitz im deutschsprachigen Raum, die Exoskelette für den betrieblichen Einsatz als eigenes Produkt oder eigene Handelsware führen und genug öffentlich über sich schreiben, dass sich die Angaben nachprüfen lassen.

Bezahlt hat niemand. Kein gelisteter Anbieter hat für seinen Eintrag gezahlt, und zu keinem der fünf Unternehmen besteht eine Geschäftsbeziehung. Sollte es künftig bezahlte Platzierungen geben, tragen sie den Hinweis „Anzeige“ direkt am Eintrag.

Geprüft im September 2026. Für alle fünf wurde dasselbe erhoben: Produktsortiment, Bauart, Einsatzbereich und Preis. Wo ein Anbieter etwas nicht veröffentlicht, steht „vom Anbieter nicht angegeben“ – das ist selbst eine Information und keine Kritik. Die Angaben stammen von den Websites und Impressen der Anbieter, sofern nicht ausdrücklich eine andere Quelle genannt ist.

Womit PontoIt Geld verdienen soll: mit der Vermittlung von Anfragen und, sichtbar gekennzeichnet, mit hervorgehobenen Plätzen. Bisher ist dafür kein Geld geflossen; Anfragen werden derzeit ohne Vergütung weitergeleitet. Mehr dazu unter Transparenz.

Wie ein Exoskelett rechtlich einzuordnen ist

Ob ein Exoskelett als persönliche Schutzausrüstung, als Maschine oder als Medizinprodukt gilt, ist nicht einheitlich geregelt. Das ist keine Lücke unserer Recherche, sondern der Stand der Fachdiskussion selbst. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nennt alle drei Einordnungen als möglich: als persönliche Schutzausrüstung, wenn das Gerät Beschäftigte vor Überlastung durch Heben, Tragen oder Zwangshaltungen schützen soll; als Maschine nach den Schutzzielen der Maschinenrichtlinie; als Medizinprodukt, wenn es therapeutisch eingesetzt wird. Welche Einordnung greift, hängt von der Zweckbestimmung ab, die der Hersteller dem Gerät gibt – lassen Sie sich diese Einstufung deshalb bei jedem Anbieter ausdrücklich bestätigen, bevor Sie beschaffen.

Unabhängig von dieser Einordnung trifft Sie als Arbeitgeber die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Die DGUV ordnet den Einsatz eines Exoskeletts dabei ausdrücklich als personenbezogene Maßnahme ein – sie steht in der anerkannten Rangfolge der Schutzmaßnahmen an letzter Stelle, hinter technischen und organisatorischen Lösungen, die vorrangig auszuschöpfen sind. Ein Exoskelett ersetzt also nicht die Prüfung, ob sich die Belastung nicht besser durch ein Hebemittel oder eine andere Arbeitsorganisation vermeiden lässt. Dazu gehören eine Einweisung der Beschäftigten und, je nach Modell, eine arbeitsmedizinische Vorsorge.

Bei aktiven, motorisierten Systemen gilt zusätzlich: Wer eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr bringt, muss sie CE-kennzeichnen; ab dem 20. Januar 2027 löst die Verordnung (EU) 2023/1230 die Richtlinie verbindlich ab, ohne eigene Übergangsfrist für danach neu in Verkehr gebrachte Geräte.

Das ist keine Rechtsberatung. Bei geplantem Einsatz in einem größeren Betrieb lohnt sich der Blick eines Fachanwalts oder der zuständigen Berufsgenossenschaft auf den konkreten Fall.


Exoskelett, Hebehilfe, Cobot: was gemeint ist

Drei Begriffe, die sich in der Praxis überschneiden, aber Unterschiedliches meinen.

Ein Exoskelett wird am Körper getragen und unterstützt eine bestimmte Bewegung – meist Rücken, Schultern oder Arme. Man unterscheidet passive Systeme, die Federn oder elastische Elemente nutzen und keinen eigenen Antrieb haben, von aktiven Systemen mit Motor und Akku, die Kraft aktiv hinzufügen. Beide Bauarten sind auf dieser Seite vertreten.

Eine Hebehilfe im klassischen Sinn – ein Kran, ein Hubwagen, ein Gurtsystem – steht neben der Person, nicht an ihr. Sie kann dieselbe Belastung abfangen, verlangt aber, dass die Arbeit dorthin gebracht wird, wo das Gerät steht. Ein Exoskelett geht mit.

Ein Cobot oder Industrieroboter übernimmt die Bewegung selbst, statt sie zu unterstützen – er hebt, statt die hebende Person zu entlasten. Wo sich eine Aufgabe automatisieren lässt, ist er oft die wirtschaftlichere Lösung; wo sie zu unterschiedlich oder zu situativ dafür ist, bleibt das Exoskelett die Option. Für Industrieroboter und Cobots gibt es bei PontoIt noch keine eigene Seite.

Was ein Exoskelett leistet

  • Rücken, Schultern oder Arme entlasten, bei Heben, Tragen oder Überkopfarbeit, um eine vom Hersteller angegebene Kraft.
  • Zwangshaltungen über längere Zeit erträglicher machen, ohne dass die Muskulatur die ganze Last allein trägt.
  • Bei aktiven Systemen die Unterstützung an die Bewegung anpassen, statt konstant gleich stark zu wirken.
  • Sich in wenigen Sekunden bis Minuten an- und ablegen, je nach Modell und Anbieterangabe.

Was ein Exoskelett nicht leistet: die Gefährdungsbeurteilung ersetzen oder eine ungünstige Arbeitsorganisation ausgleichen. Es ist nach der anerkannten Rangfolge der Schutzmaßnahmen die letzte, nicht die erste Option.

Fünf Fragen vor der Unterschrift

  • Welche Zweckbestimmung gibt der Hersteller an? Davon hängt ab, ob PSA-Regeln, die Maschinenrichtlinie oder das Medizinprodukterecht gelten – und damit, welche Nachweise Sie verlangen können.
  • Passiv oder aktiv? Aktive Systeme mit Motor sind teurer und wartungsintensiver, bieten aber mehr Unterstützung und teils eine App-gestützte Anpassung. Passive Systeme sind robuster und meist günstiger.
  • Wie lange dauert das An- und Ablegen im Arbeitsalltag? Was im Prospekt nach Sekunden klingt, dauert mit Handschuhen oder Schutzkleidung oft länger. Lassen Sie sich das an einem echten Arbeitsplatz zeigen.
  • Gibt es eine Testphase, und was kostet sie? Mehrere hier gelistete Anbieter bieten Testmieten an; für Mitgliedsbetriebe der BG BAU gibt es seit Juli 2025 eine Förderung für zweiwöchige Tests. Fragen Sie nach beidem, bevor Sie kaufen.
  • Wer schult die Beschäftigten ein? Ein falsch eingestelltes oder falsch getragenes Exoskelett kann die Belastung verschieben statt verringern. Klären Sie, ob Einweisung und spätere Anpassung im Preis enthalten sind.

Was den Preis bestimmt

Drei Größen bestimmen die Rechnung. Der Körperbereich ist die wichtigste: Nackenstützen liegen am unteren, komplette Rücken- oder Ganzkörpersysteme am oberen Ende der Preisspanne. Die Bauart – passiv oder aktiv – schlägt stark durch, weil Motor, Akku und Sensorik den Preis eines aktiven Systems gegenüber einem passiven deutlich anheben. Und die Stückzahl: Wer mehrere Beschäftigte ausstatten will, verhandelt in der Regel einen Staffelpreis, den keiner der hier gelisteten Anbieter öffentlich nennt.

Konkrete Preise veröffentlichen zwei der fünf Anbieter. Sunaro Motion nennt für sein Universal-Exoskelett Pi Plus 1.990 Euro netto. Carl Stahl, das als Multi-Marken-Händler auftritt, listet neun verschiedene Exoskelette mit Preisen von 209 Euro für eine reine Nackenstütze bis 8.990 Euro für ein komplettes Hand-Unterstützungssystem; dazwischen liegen unter anderem ein Sitz-Exoskelett für 2.290 Euro und ein Rückensystem für 2.880 Euro. Carl Stahl verweist außerdem auf eine Förderung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), die seit dem 1. Juli 2025 zweiwöchige Testphasen inklusive Einweisung bezuschusst. Die übrigen drei Anbieter – exoIQ, Exoskelett Hebehilfe und Help Tech (HTExo) – nennen keine Beträge und verweisen auf individuelle Beratung.

Für Ihre eigene Anfrage heißt das: Nutzen Sie, wo verfügbar, eine Testphase, bevor Sie in Stückzahl beschaffen – die Passform entscheidet stärker über den Nutzen als die technischen Daten.


Fünf Anbieter, geprüft im September 2026

Die Reihenfolge ist alphabetisch und stellt keine Rangfolge dar. Für jeden Anbieter wurden Firmierung, Produktsortiment, Bauart, Einsatzbereich und Preis erhoben, jeweils an Website und Impressum. Wo eine Angabe dort nicht zu finden war, steht das ausdrücklich im Eintrag. Geschätzt wurde nichts. Wie wir uns finanzieren, steht auf Transparenz.

AnbieterSitzSchwerpunktDatenhaltungPreis veröffentlicht
Carl StahlSüßenMulti-Marken-Handel, mehrere Körperbereichekeine Angabeja
exoIQHamburgaktive Schulter- und Rückensysteme, Logistikkeine Angabenein
Exoskelett HebehilfeHanauherstellerunabhängige Vermittlung, passivkeine Angabenein
Help Tech (HTExo)Horb am Neckarpassives Rückensystem, Pflege und Logistikkeine Angabenein
Sunaro MotionVlothoaktive Systeme, mehrere Körperbereichekeine Angabeja

Carl Stahl

Sitz Süßen · Multi-Marken-Händler · neun Modelle mit veröffentlichten Preisen

Die Carl Stahl GmbH kommt ursprünglich aus der Seiltechnik und hat sich mit der Übernahme des Exoskelett-Herstellers noonee im Jahr 2024 zu einem herstellerübergreifenden Exoskelett-Marktplatz entwickelt – ein eigenes Exoskelett stellt das Unternehmen selbst nicht her. Im Sortiment stehen nach Anbieterangabe unter anderem Ironhand für die Hand, BionicBack für den Rücken, Chairless Chair als Sitz-Exoskelett, Japet.W+, Rakunie, Muscle Suit Soft Power, Ekso Evo, Skelex Edge und eine reine Nackenstütze. Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft verweist der Anbieter auf eine seit 1. Juli 2025 laufende Förderung für zweiwöchige Testphasen inklusive Einweisung.

Passt, wenn mehrere Körperbereiche und Marken auf einer Seite verglichen werden sollen und ein Testkauf vor der Entscheidung stehen soll. · Preis: veröffentlicht – von 209 € (Nackenstütze) bis 8.990 € (Ironhand-Set), Zwischenwerte u. a. 2.290 € (Chairless Chair) und 2.880 € (BionicBack)

exoIQ

Sitz Hamburg · aktive Schulter- und Rückensysteme · kein Medizinprodukt

Die exoIQ GmbH entwickelt aktive, motorisierte Exoskelette für Logistik, Produktion und Handwerk: das Schultersystem S700 mit einer angegebenen Unterstützung von bis zu 15 Kilogramm, das Rückensystem B900 mit bis zu 30 Kilogramm sowie das passive Rückensystem B100. Der Anbieter stuft seine Geräte ausdrücklich nicht als Medizinprodukt ein und ordnet sie stattdessen als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ein, für das eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV-Grundsätzen vorzunehmen ist.

Passt, wenn ein aktives, technisch aktuelles System für Logistik oder Produktion gesucht wird und Wert auf eine klare rechtliche Einordnung als Arbeitsmittel gelegt wird. · Preis: vom Anbieter nicht veröffentlicht, Online-Demo und Beratungstermin werden angeboten

Exoskelett Hebehilfe

Sitz Hanau · herstellerunabhängige Vermittlung · ausschließlich passive Systeme

Hinter Exoskelett Hebehilfe steht die GARO BUSINESS SOLUTIONS GmbH. Das Unternehmen ist kein eigener Hersteller, sondern vermittelt nach eigener Angabe herstellerunabhängig passive Exoskelette für Rücken, Arme, Schultern und Nacken – ohne Motor oder Akku – für Industrie, Logistik und Handwerk. Eine allgemeine Kontakt-E-Mail-Adresse war im Impressum bei der Prüfung nicht auffindbar.

Passt, wenn eine Beratung über mehrere Hersteller hinweg gesucht wird, ohne sich vorab auf eine Marke festzulegen. · Preis: vom Anbieter nicht veröffentlicht

Help Tech (HTExo)

Sitz Horb am Neckar · exklusiver Vertriebspartner für Pflege und Gesundheit · passives Rückensystem

Help Tech GmbH & Co. KG vertreibt für den Bereich Pflege und Gesundheit exklusiv das Rückenexoskelett BionicBack, hergestellt von der ebenfalls in Horb am Neckar ansässigen hTRIUS GmbH. Das passive System soll nach Anbieterangabe beim Heben und Umlagern in Pflege und Gesundheit sowie bei Genesung und Wiedereingliederung entlasten; daneben gibt es mit BionicBack MOVE eine leichtere Variante. Das Produkt trägt das AGR-Gütesiegel (Aktion Gesunder Rücken).

Passt, wenn ein passives Rückensystem speziell für Pflege oder Umlagerung gesucht wird. · Preis: vom Anbieter nicht veröffentlicht; bei Carl Stahl als Wiederverkäufer kostet eine einwöchige Testmiete des BionicBack 290 €

Sunaro Motion

Sitz Vlotho · breites Sortiment aktiver Systeme · Preise veröffentlicht

Die Sunaro Group GmbH führt ein Sortiment aktiver, motorisierter Exoskelette für nahezu jeden Körperbereich: das Universalsystem Pi Plus, das Beinsystem H1 Pro, das Rückensystem P1, das Schulter- und Armsystem Y20 sowie die Modelle A10 und Q20. Der Anbieter wirbt allgemein mit „zehn Stunden Laufzeit bei realer Nutzung“; für das Pi Plus nennt die Produktseite stattdessen eine Reichweite von bis zu 17,5 Kilometern bei 90 Minuten Ladezeit, sodass unklar bleibt, ob die Zehn-Stunden-Angabe für alle sechs Modelle gilt. Einsatzbereiche sind laut Website Industrie, Handwerk, Bau, Logistik und Pflege; ein Schwerpunkt allein auf Pflege lässt sich aus dem Sortiment nicht ablesen.

Passt, wenn ein Modell direkt online zu einem festen Preis bestellt werden soll, statt vorher ein Angebot einzuholen. · Preis: veröffentlicht – Pi Plus 1.990 € netto, weitere Modelle laut Website mit eigenen Preisen im Shop


Häufige Fragen

Ist ein Exoskelett ein Medizinprodukt?

Nicht grundsätzlich. Ob persönliche Schutzausrüstung, Maschine oder Medizinprodukt greift, hängt von der Zweckbestimmung ab, die der Hersteller dem Gerät gibt. exoIQ etwa stuft seine Systeme ausdrücklich nicht als Medizinprodukt ein. Lassen Sie sich die Einstufung bei jedem Anbieter bestätigen.

Zahlt die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft mit?

Für den betrieblichen Arbeitsschutz nicht die Krankenkasse, sondern allenfalls die Berufsgenossenschaft. Konkret dokumentiert ist eine Förderung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für zweiwöchige Testphasen seit dem 1. Juli 2025, vermittelt unter anderem über Carl Stahl. Ob Ihre eigene Berufsgenossenschaft Ähnliches anbietet, erfahren Sie dort direkt.

Passiv oder aktiv – was ist der Unterschied?

Passive Systeme arbeiten mit Federn oder elastischen Elementen, ohne eigenen Antrieb, und sind meist robuster und günstiger. Aktive Systeme haben Motor und Akku, fügen aktiv Kraft hinzu und kosten entsprechend mehr.

Ersetzt ein Exoskelett die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Die DGUV ordnet den Einsatz eines Exoskeletts als personenbezogene Maßnahme ein, die in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen an letzter Stelle steht – hinter technischen und organisatorischen Lösungen. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bleibt Pflicht.

Sind hier alle Anbieter aufgeführt?

Nein. Aufgenommen sind Hersteller und Vertreiber aus dem deutschsprachigen Raum mit erreichbarem Impressum, die genug öffentlich über sich schreiben, dass sich ihre Angaben prüfen lassen. Wenn Sie einen Anbieter kennen, der hierher gehört, schreiben Sie uns – die Aufnahme ist kostenlos und an nichts gebunden.

Passenden Anbieter anfragen

Beschreiben Sie kurz, für welchen Körperbereich und welche Tätigkeit Sie Unterstützung suchen. Wir sehen uns jede Anfrage von Hand an und geben sie an die Anbieter aus dem Verzeichnis weiter, die fachlich dazu passen – es können sich also mehrere bei Ihnen melden. Kostenlos und unverbindlich.

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