KI-Verordnung · Rolle im Unternehmen
KI-Beauftragter im Unternehmen
„KI-Beauftragter“ taucht in vielen Anbietertexten wie eine Pflichtrolle auf – vergleichbar mit dem Datenschutzbeauftragten. Das ist nicht ganz richtig. Hier steht, was die KI-Verordnung zur Rolle tatsächlich sagt, was frei erfunden ist, und welche Anbieter Ausbildungen, Zertifikate oder die externe Besetzung der Rolle anbieten.
Stand: September 2026. Dieser Text ist eine inhaltliche Einordnung und keine Rechtsberatung.
Wie diese Liste entstanden ist
Ausgewählt. Aufgenommen wird, wer eine Ausbildung, ein Zertifikat oder eine Beratungsleistung speziell zur Rolle des KI-Beauftragten als eigenes, öffentlich beschriebenes Angebot führt und ein prüfbares Impressum hat. Reine Ratgeberartikel ohne eigenes Angebot zählen nicht dazu.
Bezahlt hat niemand. Kein Anbieter zahlt für die Aufnahme oder die Reihenfolge, und aktuell erhalten wir auch keine Vergütung für vermittelte Anfragen. Ändert sich das, kennzeichnen wir eine bezahlte Platzierung unmittelbar am Eintrag als „Anzeige“ und weisen eine Vermittlungsvergütung an dieser Stelle aus.
Geprüft im September 2026. Angaben zu Format, Preis und Zertifikat stammen von den Websites der Anbieter, Stand des Abrufs ist September 2026. Wo ein Anbieter etwas nicht veröffentlicht – meist den Preis – steht das so da, statt eine Zahl zu schätzen.
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Was ein KI-Beauftragter ist
Ein KI-Beauftragter – teils auch AI Officer genannt – ist in der Praxis eine intern benannte oder extern eingekaufte Ansprechperson, die den Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen koordiniert: Sie hält den Überblick über eingesetzte Systeme, ordnet deren Risiko ein, sorgt für Dokumentation und ist Schnittstelle zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Rechtsabteilung. Der Begriff stammt nicht aus der KI-Verordnung selbst, sondern hat sich als Bezeichnung für diese Koordinationsfunktion am Markt etabliert – ähnlich wie sich der „Datenschutzkoordinator“ in manchen Häusern neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten eingebürgert hat.
Anbieter beschreiben die Aufgaben meist ähnlich: Führen eines KI-Registers mit Risikoklassifizierung, Prüfung neuer KI-Vorhaben vor dem Einsatz, Mitwirkung an internen Richtlinien, Organisation der nach Artikel 4 verlangten KI-Kompetenz-Maßnahmen und Ansprechpartner bei Rückfragen der Marktüberwachungsbehörde.
Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?
Nein – jedenfalls nicht als benannte, formale Position. Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) schreibt anders als die DSGVO keine Pflicht zur Bestellung eines KI-Beauftragten vor. Die DSGVO verlangt in Artikel 37 unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich die Benennung eines Datenschutzbeauftragten mit Namen, Kontaktdaten und Meldung an die Aufsichtsbehörde. Eine vergleichbare Vorschrift für einen „KI-Beauftragten“ enthält die KI-Verordnung nicht – weder als eigener Artikel noch als Nebenpflicht.
Was die Verordnung stattdessen verlangt, sind organisatorische Pflichten, die faktisch jemand im Unternehmen wahrnehmen muss: Artikel 4 verlangt seit der Neufassung durch die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 Maßnahmen, mit denen die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals unterstützt wird, Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen laut Artikel 26 eine menschliche Aufsicht sicherstellen und ein Risikomanagement betreiben, und Anbieter von Hochrisiko-Systemen benötigen nach Artikel 17 ein Qualitätsmanagementsystem. Wer diese Pflichten koordiniert, entscheidet das Unternehmen selbst – die Verordnung schreibt weder Titel noch Stelle noch Meldung an eine Behörde vor.
Verbreiteter Irrtum
Manche Anbieterseiten formulieren so, als gäbe es eine gesetzliche Benennungspflicht „nach Art. 4 KI-VO“. Artikel 4 verlangt jedoch nur Maßnahmen, mit denen die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden gefördert wird – kein bestimmtes Kompetenzniveau, keine benannte Person, keinen Titel, keine Meldung. Auch der Bundesnetzagentur als zuständiger Marktüberwachungsbehörde ist eine Pflicht zur Benennung eines KI-Beauftragten nach eigener Darstellung nicht zu entnehmen. Ein KI-Beauftragter kann trotzdem sinnvoll sein – als organisatorische Antwort auf echte Pflichten, nicht als deren gesetzliche Voraussetzung.
Woran sich Angebote unterscheiden
„KI-Beauftragter“ meint am Markt sehr unterschiedliche Dinge – von der mehrtägigen Präsenzausbildung mit Personenzertifikat bis zur externen Übernahme der Rolle als Dienstleistung. Diese Fragen helfen beim Sortieren:
- Ausbildung oder Dienstleistung. Soll eine eigene Person qualifiziert werden, oder soll die Rolle extern besetzt werden?
- Zertifikat. Personenzertifikat einer akkreditierten Stelle, Teilnahmebescheinigung, oder keine Zertifizierung?
- Format. Präsenz, Online-Selbstlernkurs oder begleitete Beratung über mehrere Phasen?
- Bezug zu Normen. Wird nur die KI-Verordnung behandelt, oder auch Normen wie ISO/IEC 42001?
- Abgrenzung zum Datenschutz. Klärt das Angebot, wie sich die Rolle zum – tatsächlich verpflichtenden – Datenschutzbeauftragten verhält?
Anbieter im Überblick
Angaben laut den Websites der Anbieter. Links und Preisangaben zuletzt geprüft: 09/2026. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge. Kein Anbieter bezahlt für seinen Eintrag, und wir erhalten derzeit auch keine Vergütung für vermittelte Anfragen. Beides kann sich ändern – bezahlte Platzierungen kennzeichnen wir dann unmittelbar am Eintrag als „Anzeige“, eine Vermittlungsvergütung weisen wir an dieser Stelle aus. Wie wir uns finanzieren, steht auf Transparenz.
| Anbieter | Sitz | Format | Zertifikat | Preis |
|---|---|---|---|---|
| TÜV Rheinland Akademie | Berlin | Präsenz und Virtual Classroom | Personenzertifikat (ISO/IEC 17024) | 2.555 € netto je Teilnahme |
| DSEV Consulting & Akademie | Augsburg | Online-Selbstlernkurs | Zertifikat wählbar (Datenschutz e. V. oder DEKRA) | siehe Eintrag |
| DEKRA | Stuttgart | Externe Beratungsleistung | keine Personenzertifizierung | siehe Eintrag |
| novidata (NOVINET) | Kelheim | Beratung und Schulung | keine Personenzertifizierung | siehe Eintrag |
| BTL Rechtsanwälte | Saarbrücken | Anwaltliche Aufbauberatung | keine Personenzertifizierung | siehe Eintrag |
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Präsenz und Virtual Classroom · Sitz Berlin · Personenzertifikat
TÜV Rheinland Akademie GmbH mit Sitz in Berlin. Der Lehrgang „KI-Beauftragte:r (TÜV)“ umfasst nach Anbieterangaben 24 Unterrichtseinheiten in Präsenz oder als Virtual Classroom und behandelt rechtliche Grundlagen und Compliance, Risikomanagement und Datenschutz, Projektmanagement und Qualitätssicherung, Data Governance sowie Mitarbeiterqualifikation. Zielgruppe sind laut Anbieter Fach- und Führungskräfte mit Verantwortung für rechtliche Vorgaben, etwa Compliance-Beauftragte und Digitalisierungsmanager. Der Abschluss ist ein digitales, blockchain-gesichertes Personenzertifikat nach ISO/IEC 17024 mit einer Gültigkeit von drei Jahren.
Passt, wenn ein anerkanntes Personenzertifikat mit Präsenzanteil gesucht wird · Preis: 2.555 € netto je Teilnahme
DSEV Consulting & Akademie GmbH
Online-Selbstlernkurs · Sitz Augsburg · Zertifikat wählbar
DSEV Consulting & Akademie GmbH mit Sitz in Augsburg. Die Online-Ausbildung „KI-Beauftragter“ läuft nach Anbieterangaben im Selbststudium über rund 40 Unterrichtsstunden und behandelt Grundlagen der KI-Verordnung, Aufgaben und Rollenbild des KI-Beauftragten, Datenmanagement und Ethik, Risikoanalyse sowie Bezüge zu ISO/IEC 42001. Teilnehmende erhalten laut Anbieter 30 Tage Portalzugang, verlängert bis zum Prüfungsabschluss, sowie ein Jahr Zugriff auf Wiki-Materialien. Der Abschluss erfolgt über eine Online-Prüfung mit 30 bis 60 Fragen; je nach gewählter Zertifizierungsstelle wird das Zertifikat von Datenschutz e. V. oder von DEKRA ausgestellt.
Passt, wenn ein Online-Selbstlernkurs mit wählbarer Zertifizierungsstelle gesucht wird · Preis: 1.050 € (Zertifikat Datenschutz e. V.) bis 1.550 € (Zertifikat DEKRA)
DEKRA SE
Externe Beratungsleistung · Sitz Stuttgart · Rolle wird übernommen, nicht geschult
DEKRA SE mit Sitz in Stuttgart. Anders als die übrigen Einträge in dieser Liste bietet DEKRA laut eigener Darstellung keine Ausbildung zum KI-Beauftragten an, sondern übernimmt die Rolle als externe Dienstleistung: als zentrale Anlaufstelle zwischen Management, Datenschutz und Fachbereichen, mit einem Register aller eingesetzten KI-Systeme samt Risikoklassifizierung, Governance- und Vorfallmanagement, Schulungen für Mitarbeitende, Lieferketten- und Vertragsprüfung sowie Behördenkommunikation. Das Vorgehen gliedert sich nach Anbieterangaben in fünf Phasen von einem Informationsgespräch bis zum laufenden Betrieb.
Passt, wenn die Rolle nicht intern aufgebaut, sondern komplett extern besetzt werden soll · Preis: vom Anbieter nicht veröffentlicht, individuelles Angebot nach Erstgespräch
novidata (NOVINET GmbH & Co. KG)
Beratung und Schulung · Sitz Kelheim · Fokus Hochrisiko-KI
NOVINET GmbH & Co. KG unter der Marke novidata mit Sitz in Kelheim. Das Angebot kombiniert nach Anbieterangaben Beratung und Schulung zur Rolle des KI-Beauftragten: Klärung der Aufgaben wie Überwachung der Einhaltung der KI-Verordnung, Risikomanagement und Dokumentation, die Abgrenzung zur – gesetzlich verpflichtenden – Rolle des Datenschutzbeauftragten, die Anforderungen an KI-Kompetenz nach Artikel 4 sowie die Zusammenarbeit mit Datenschutz-, IT-Sicherheits- und Rechtsabteilung. Zielgruppe sind laut Anbieter vor allem Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen; Muster-Richtlinien und Compliance-Materialien werden mitgeliefert.
Passt, wenn Beratung und Schulung aus einer Hand gesucht werden, mit Schwerpunkt auf Hochrisiko-Einsatz · Preis: vom Anbieter nicht veröffentlicht, individuelles Angebot
BTL | Rechtsanwälte
Anwaltliche Aufbauberatung · Sitz Saarbrücken · kein Zertifikatslehrgang
BTL | Rechtsanwälte, eine Kanzlei in Bürogemeinschaft mit Sitz in Saarbrücken. Statt eines Ausbildungslehrgangs bietet die Kanzlei nach eigener Darstellung anwaltliche Beratung beim Aufbau der Rolle: Entwicklung eines Rollen- und Zuständigkeitskonzepts, Aufbau der KI-Governance im Unternehmen sowie begleitende Schulungen. Der Zuschnitt richtet sich nach dem einzelnen Mandat, ein standardisierter Kurs mit festem Ablauf wird laut Website nicht angeboten.
Passt, wenn die Rolle rechtlich sauber im eigenen Unternehmen verankert werden soll, individuell statt nach Standardkurs · Preis: vom Anbieter nicht veröffentlicht, Mandat nach Erstgespräch
Häufige Fragen
Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Die KI-Verordnung enthält keine Vorschrift, eine Person mit diesem Titel zu benennen. Sie verlangt organisatorische Maßnahmen – etwa Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 oder menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-Systemen nach Artikel 26 –, überlässt aber die Zuordnung zu einer Rolle dem Unternehmen selbst.
Was ist der Unterschied zum Datenschutzbeauftragten?
Der Datenschutzbeauftragte ist unter den Voraussetzungen von Artikel 37 DSGVO gesetzlich vorgeschrieben, muss der Aufsichtsbehörde gemeldet werden und genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Für den KI-Beauftragten gibt es keine dieser Vorgaben. Beide Rollen können in einer Person zusammenfallen oder getrennt besetzt werden – die KI-Verordnung schreibt dazu nichts vor. Ob im eigenen Unternehmen überhaupt ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, richtet sich nach eigenen Kriterien, die unter Externer Datenschutzbeauftragter zusammen mit passenden Anbietern stehen.
Wer sollte die Rolle im Unternehmen übernehmen?
Das hängt vom Unternehmen ab. In kleineren Betrieben übernimmt oft die IT-Leitung oder eine Person aus Compliance die Aufgabe zusätzlich, größere Organisationen benennen eine eigene Stelle oder kaufen sie extern ein. Maßgeblich ist laut den hier gelisteten Anbietern weniger der Titel als die Frage, wer die organisatorischen Pflichten aus der KI-Verordnung tatsächlich koordiniert.
Brauche ich ein Zertifikat?
Nein, ein Zertifikat ist für keine der zugrunde liegenden Pflichten vorgeschrieben. Es kann intern als Nachweis für Qualifikation und Dokumentation sinnvoll sein, ist aber eine betriebliche Entscheidung – nicht Voraussetzung, um die Rolle auszuüben.
Kann die Rolle extern besetzt werden?
Ja. Neben Ausbildungen für eigene Mitarbeitende bieten einzelne Anbieter aus dieser Liste die Rolle auch als externe Dienstleistung an. Das kann sinnvoll sein, wenn im Haus niemand die Kapazität oder Vorerfahrung dafür hat – ersetzt aber nicht die Pflicht des Unternehmens selbst, für die zugrunde liegenden Anforderungen der KI-Verordnung zu sorgen.
Was passiert, wenn niemand benannt wird?
Es droht keine Sanktion allein wegen des fehlenden Titels „KI-Beauftragter“. Sanktionsrelevant sind die zugrunde liegenden Pflichten selbst – etwa unterlassene Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 oder unterlassene Risikomaßnahmen bei Hochrisiko-Systemen. Wird niemand mit der Koordination betraut, steigt das Risiko, dass diese Pflichten unbemerkt verfehlt werden.
Passenden Anbieter anfragen
Schreiben Sie uns, ob Sie eine interne Ausbildung oder eine externe Besetzung der Rolle suchen und wie Ihr Unternehmen mit KI-Systemen arbeitet. Wir sehen uns Ihre Anfrage an und geben sie an die Anbieter aus dem Verzeichnis weiter, die fachlich dazu passen – es können sich also mehrere bei Ihnen melden. Kostenlos und unverbindlich.
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Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
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