Transparenz · Änderungen
Was sich geändert hat
Rechtslage, Fristen und Angaben der Anbieter ändern sich. Hier steht, was wir wann angepasst haben und warum – mit Quelle, damit es nachprüfbar bleibt. Das ist bewusst kein Nachrichtenangebot: Aufgeführt wird nur, was unsere eigenen Seiten betrifft.
12. September 2026 · Neue Seite: Externer Datenschutzbeauftragter (mit NIS2 und ISO 27001)
Neue Vergleichsseite Externer Datenschutzbeauftragter veröffentlicht: fünf Anbieter (DataGuard, IITR Datenschutz, Cortina Consult, KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft, activeMind AG) zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, dazu die Kriterien der Bestellpflicht nach Art. 37 DSGVO, Preisfaktoren sowie NIS2 und ISO 27001 als Brückenabschnitte auf derselben Seite. Neue Sidebar-Kategorie „Compliance & Sicherheit“ angelegt.
On-Page-Score 100. Interne Verlinkung von KI und Datenschutz und KI-Beauftragter im Unternehmen aus ergänzt.
12. September 2026 · Zwei Angaben auf der Exoskelett-Seite korrigiert
Was. Auf /exoskelett-betrieb/ wurden zwei Anbieterangaben nach erneuter Prüfung der Anbieter-Websites korrigiert: Die Branchenliste bei Help Tech (HTExo) wurde auf die tatsächlich von htexo.de genannten Bereiche Pflege & Gesundheit sowie Genesung & Wiedereingliederung verengt, und eine nicht auffindbare Produktvariante („BionicBack FP READY“) wurde entfernt. Bei Sunaro Motion wurde die pauschale Angabe „alle Modelle laufen zehn Stunden“ so umformuliert, dass sie als allgemeine Werbeaussage des Anbieters gekennzeichnet ist und der Widerspruch zur Pi-Plus-Produktseite (Reichweite in km statt Betriebsstunden) offengelegt wird.
Warum. Der Faktencheck vom 10.09.2026 hatte diese beiden Stellen als unbelegt bzw. über die zitierte Quelle hinausgehend markiert. Auf Bitte wurden die Anbieter-Websites am 12.09.2026 erneut geprüft und der Seitentext entsprechend angepasst, statt unklare Angaben stehen zu lassen.
Quelle. htexo.de und sunaro-motion.de, erneuter Abruf 12.09.2026; Details in claude/faktencheck-exoskelett-betrieb-durchgang1.md.
10. September 2026 · Neuer Sidebar-Abschnitt „Robotik“: zwei neue Seiten
Was. Zwei neue Verzeichnisseiten sind veröffentlicht: Reinigungsroboter für Gewerbe (fünf Anbieter: Jugard+Künstner, Terra Robotics, Giobotics, Kenter, Sebotics) und Exoskelette für Betriebe (fünf Anbieter: Carl Stahl, exoIQ, Exoskelett Hebehilfe, Help Tech/HTExo, Sunaro Motion). Beide gehören zu einem neuen fünften Sidebar-Abschnitt „Robotik“, der ab sofort auf jeder Seite erscheint.
Warum. Ein Themenscan zu physischer Robotik für Betriebe (Reinigungsroboter, Exoskelette) zeigte tragfähiges Suchvolumen ohne neutrales Vergleichsportal in den Suchergebnissen. Beide Seiten folgen demselben Prüfverfahren wie der übrige Bestand: Firmierung, Impressum, Preis- und Leistungsangaben je Anbieter geprüft, keine bezahlten Platzierungen.
Quelle. Anbieterangaben aus Impressum und Preis-/Produktseiten der jeweiligen Websites, Stand 09/2026.
7. September 2026 · activeMind.academy: Preisangabe und Datenhaltung nach Anbieterhinweis korrigiert
Was. Auf der Seite KI-Schulung für Mitarbeiter steht in der Übersichtstabelle bei activeMind.academy unter „Preis veröffentlicht“ jetzt „ja“ statt „nein“. Im Eintrag selbst lautet die Zeile zur Datenhaltung nun „europäische Rechenzentren, bei Wartung und Support Übermittlung in die USA möglich“, und beim Preis steht „ab 17 € je Lizenz“ statt „bei der Prüfung nicht ermittelt“.
Warum. Der Anbieter hat uns beide Angaben selbst zugeschickt und um die Änderung gebeten. Da die Angaben über der Liste als Angaben von den Websites der Anbieter ausgewiesen sind, trägt die Zeile jetzt den Zusatz „beide Angaben des Anbieters, 09/2026“.
Quelle. E-Mail der activeMind AG vom 7. September 2026.
7. September 2026 · Wöchentliche Nachprüfung: eingestellte Software, neue Preise, entfallene Angaben
Bei der wöchentlichen Nachprüfung haben wir drei Verzeichnisseiten vollständig neu erhoben. Auf allen dreien steht das Prüfdatum jetzt bei 09/2026 statt bei 07/2026 beziehungsweise 08/2026. Ohne Befund blieben Groenewold IT Solutions, Brevo und Sematell; dort war nichts zu ändern.
Chatbot für die Website: fünf Einträge geändert. Was sich auf der Seite Chatbot für die Website geändert hat:
- Flowise. Der Anbieter hat die Weiterentwicklung eingestellt; der Eintrag nennt das jetzt. Die aktive Entwicklung endete am 29. Juli 2026, das GitHub-Repository wurde am 13. August 2026 archiviert, die offizielle Betreuung durch das Kernteam endete am 31. August 2026. Die gehostete Variante war am 7. September 2026 weiterhin erreichbar; ein Abschaltdatum dafür nennt der Anbieter nicht. Quelle: flowiseai.com/sunset.
- OMQ. Das Gründungsjahr ist berichtigt: Der Anbieter nennt 2012, im Eintrag stand „seit 2010 am Markt“. Die Angabe zur Datenhaltung ist an das angeglichen, was der Anbieter tatsächlich schreibt. Dass der Tarif Essential wahlweise einen Chatbot oder ein Kontaktformular enthält, steht jetzt dabei.
- ChatBot4You. Die Auswahl der Sprachmodelle steht jetzt so im Eintrag, wie der Anbieter sie nennt: ChatGPT, Llama 3 und Mixtral. Die Angabe zur Firmengeschichte ist an seine Formulierung angeglichen.
- Chatvise. Die Aufzählung der Branchenseiten ist auf die Seiten zurückgeführt, die beim Abruf eigenen Inhalt trugen.
- SNcom. Zwei Formulierungen sind an die Website des Anbieters angeglichen.
Marketing-Automatisierung: Preise für drei Anbieter neu belegt. Was sich auf der Seite Marketing-Automatisierung geändert hat:
- Evalanche. Der Anbieter veröffentlicht jetzt Preise, die vorher nicht vorlagen: ab 195 Euro im Monat, PowerSets ab 95 Euro.
- Zoho Marketing Automation. Auch hier stehen jetzt Preise auf der Anbieterseite: Standard 14 Euro, Professional 22 Euro, Enterprise 44 Euro im Monat für 1.000 Kontakte bei jährlicher Abrechnung.
- HubSpot Marketing Hub. Der Eintrag nennt jetzt Starter mit 20 Euro je Lizenz und Monat, Professional mit 792 Euro im Monat zuzüglich 2.930 Euro Onboarding und Enterprise ab 3.300 Euro zuzüglich 6.830 Euro Onboarding. Landingpages ordnet der Anbieter inzwischen seinem Content Hub zu, nicht dem Marketing Hub; der Eintrag folgt dem. Der EU-Standort ist jetzt konkret benannt: Deutschland.
- ActiveCampaign. Belegen ließ sich nur der Enterprise-Tarif mit 145 Euro im Monat für 1.000 Kontakte bei jährlicher Abrechnung; die übrigen Beträge lagen bei der Prüfung nicht vor.
Kundenservice automatisieren: sechs Einträge geändert. Was sich auf der Seite Kundenservice automatisieren geändert hat:
- 1Plus Agency. Vier Angaben ließen sich beim Anbieter nicht mehr nachschlagen und sind entfallen: die Zahl der unterstützten Sprachen, die Prioritätslogik bei der Ticket-Zuweisung, die Rollen- und Zugriffskontrollen und der Serverstandort. Der Verweisknopf führt jetzt auf die Chatbot-Seite des Anbieters statt auf dessen Startseite.
- OTOBO. Der Hersteller veröffentlicht jetzt Preise für seinen Managed Service: 11.400 bis 27.500 Euro im Jahr je nach Paket. Zwei Funktionsbezeichnungen sind an die des Herstellers angeglichen; die Erweiterung Open Ticket AI ist mit ihrer Lizenz und ihrem kostenpflichtigen Angebot genauer beschrieben.
- Chatarmin. Die Gebühren, die Meta je Konversation berechnet, stehen jetzt mit den Beträgen im Eintrag, die der Anbieter für Deutschland angibt: 0,0456 Euro für Utility- und Authentifizierungs-, 0,1131 Euro für Marketing-Konversationen. Die Angabe zur Datenhaltung ist präziser gefasst, die Unterschiede zwischen den drei Paketen sind an die heutige Darstellung des Anbieters angepasst.
- KI-Beratung Deutschland. Der erste Schritt des Ablaufs heißt beim Anbieter „kostenloses Erstgespräch“, nicht „kostenlose Potenzialanalyse“; im Eintrag ist er berichtigt. Eine Potenzialanalyse ist dort ein eigenes, kostenpflichtiges Angebot.
- jtel. Ein Automatisierungsbaustein, der sich beim Anbieter nicht mehr nachschlagen ließ, ist herausgenommen.
- GREYHOUND. Die Jahresangabe folgt jetzt der Selbstdarstellung des Anbieters. Die Preise sind unverändert.
Betrifft: Chatbot für die Website, Marketing-Automatisierung und Kundenservice automatisieren · Quellen: Websites, Preisseiten und Impressen der genannten Anbieter sowie flowiseai.com/sunset (abgerufen am 7. September 2026)
5. September 2026 · Neue Seite: KI-Vertragsprüfung
Neue Vergleichsseite KI-Vertragsprüfung veröffentlicht: sechs Anbieter (ContractHero, Everwise/lavelio, fynk, Legartis, Logicc, Tomorro) zur automatisierten Prüfung und Analyse von Verträgen mit KI-Werkzeugen, dazu Begriffsklärung, Fragen vor der Unterschrift und eine Preisübersicht.
On-Page-Score 97,44, Textanteil 14,1 %, Ladezeit 209 ms. Interne Verlinkung von KI-Beratung und Digitalisierungsberatung aus ergänzt.
5. September 2026 · Neue Seite: Hochrisiko-KI-System
Neue Vergleichsseite Hochrisiko-KI-System veröffentlicht: Einstufung nach Anhang III der KI-Verordnung, die daraus folgenden Pflichten für Anbieter und Betreiber, sowie sechs Kanzleien und Beratungshäuser, die bei Einstufung, Risikomanagement und Konformitätsbewertung unterstützen (ADVISORI FTC, caralegal, Eagle lsp, Elsen Media/ELSEN GRC, Heidrich Rechtsanwälte/ki-kanzlei.de, PROLIANCE).
Offener Punkt auf der Seite selbst. Der genaue Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten nach der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 ließ sich am Veröffentlichungstag nicht am konsolidierten Verordnungstext prüfen. Die Seite benennt das offen als Befund statt eine Zahl zu erraten und wird nachgezogen, sobald sich der Text prüfen lässt.
On-Page-Score 97,44, Textanteil 15,3 %, Ladezeit 309 ms. Interne Verlinkung beidseitig hergestellt: KI-Beauftragter und KI-Richtlinie für Unternehmen verlinken jetzt ebenfalls auf die neue Seite. Sidebar-Eintrag unter „Recht & Pflichten“ ergänzt.
5. September 2026 · Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten korrigiert
Auf Hochrisiko-KI-System stand ein offener Punkt zum Geltungsbeginn der Pflichten aus Kapitel III mit den Daten 02.08.2027 / 02.08.2030. Diese Daten waren falsch. Zwei unabhängige Quellen – die Europäische Kommission („AI Omnibus enters into force“) und eine Rechtsanalyse der Kanzlei Gibson Dunn zum Digital Omnibus on AI – bestätigen übereinstimmend: Für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III gelten die Pflichten ab dem 2. Dezember 2027, für in Produkte nach Anhang I eingebettete Hochrisiko-KI ab dem 2. August 2028. Der Punkt gilt damit als aufgelöst; der bisherige Befundkasten auf der Seite wurde durch einen normal formulierten, belegten Absatz ersetzt.
4. September 2026 · Neue Seite: KI-Richtlinie für Unternehmen
Neue Vergleichsseite KI-Richtlinie für Unternehmen veröffentlicht. Grund: Suchvolumen zu „KI-Richtlinie Unternehmen“ (110–140 Suchen/Monat), organische Treffer zeigten GDD-Muster, Mittelstand-Digital Berlin, Kanzleien und Software-Anbieter, aber keine deutschsprachige Vergleichsseite mit klarer Anbieterliste. Kein Duplikat zu bestehenden Seiten: KI-Schulung behandelt Artikel-4-Kompetenzmaßnahmen, KI-Beauftragter die Koordinationsrolle, diese Seite ausschließlich die Erstellung des internen Regelwerks.
Rechtliche Einordnung. Eine eigenständige, in der KI-Verordnung benannte Pflicht zu einer schriftlichen KI-Richtlinie gibt es nicht – kein Artikel schreibt ein Dokument dieses Namens vor. Die Notwendigkeit leitet sich mittelbar aus mehreren Stellen ab: Artikel 4 (KI-Kompetenz), Artikel 26 (Risikomanagement und menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-Systemen), der DSGVO sowie – unabhängig von der KI-Verordnung – § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz bei Systemen mit Überwachungspotenzial. Ein eigener Warnkasten korrigiert die verbreitete, ungenaue Behauptung, „die KI-Verordnung“ schreibe pauschal eine schriftliche Richtlinie vor.
Anbieter. Vier kostenpflichtige Anbieter mit Impressum-geprüfter Firmierung: Keyed GmbH (Altenberge, Software-Modul und Beratung), caralegal GmbH (Berlin, SaaS-Modul „AI Flow“), PROLIANCE GmbH (München, individuelle Beratung – getrennt vom Schulungsangebot desselben Unternehmens auf KI-Schulung ausgewiesen) und Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB (Augsburg, anwaltliche Mandatsberatung). Zusätzlich drei kostenlose, nicht als Anbieter gelistete Anlaufstellen: die GDD-Musterrichtlinie, das novidata-Muster und die anbieterneutrale Anleitung des BMWK-geförderten Mittelstand-Digital Zentrums Berlin, das mangels eigenem kommerziellen Produkt bewusst nicht in der Vergleichstabelle steht.
Verlinkung. Die „Weitere Themen“-Fußzeilen von KI-Beauftragter, KI-Schulung und Digitalisierungsberatung wurden um einen Link auf die neue Seite ergänzt.
Betrifft/Quellen: keyed.de/blog/ki-richtlinie-erstellen, caralegal.eu/blog/ki-richtlinie-unternehmen-leitfaden, proliance.ai/blog/ki-richtlinie-unternehmen, rdp-law.de/rechtsgebiete/ki-recht.html. Abrufdatum: 4. September 2026.
4. September 2026 · Neue Seite: KI-Beauftragter im Unternehmen
Neue Themenseite unter /ki-beauftragter/. Ausgangspunkt war eine Themenrecherche mit Suchvolumen- und SERP-Prüfung; vor dem Bau wurde der komplette Seitenbestand von PontoIt abgeglichen, um keine Dopplung zu bestehenden Seiten wie KI-Schulung für Mitarbeiter zu erzeugen – die Rolle des KI-Beauftragten ist ein eigenes Thema, keine Wiederholung der Kompetenzschulung.
Rechtliche Einordnung im Zentrum der Seite: „KI-Beauftragter“ wird von vielen Anbietern so beworben, als wäre die Benennung gesetzlich vorgeschrieben – vergleichbar mit dem Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO. Das ist unzutreffend: Die KI-Verordnung enthält keine entsprechende Benennungspflicht, weder in Artikel 4 noch an anderer Stelle. Die Seite stellt das ausdrücklich richtig, inklusive eines eigenen Warnkastens zu diesem verbreiteten Irrtum, und ordnet ein, welche organisatorischen Pflichten (Art. 4 KI-Kompetenz, Art. 26 menschliche Aufsicht, Art. 17 Qualitätsmanagement) tatsächlich bestehen.
Gelistet sind fünf Anbieter mit unterschiedlichem Format – von der zertifizierten Präsenzausbildung bis zur externen Übernahme der Rolle als Dienstleistung: TÜV Rheinland Akademie (Berlin), DSEV Consulting & Akademie (Augsburg), DEKRA (Stuttgart), novidata/NOVINET (Kelheim) und BTL Rechtsanwälte (Saarbrücken). Alle nach demselben Raster wie bei den übrigen Anbieterseiten: Firmierung aus dem Impressum, Format, Preis oder „vom Anbieter nicht veröffentlicht“, Passt-wenn-Satz.
Interne Verlinkung beidseitig hergestellt: KI-Schulung für Mitarbeiter und KI-Beratung verlinken jetzt auf die neue Seite, die neue Seite verlinkt zurück auf beide sowie auf KI-Kennzeichnungspflicht.
Betrifft: KI-Beauftragter, KI-Schulung für Mitarbeiter, KI-Beratung · Quellen: akademie.tuv.com/weiterbildungen/ki-beauftragter-tuev-30238361, dsev.online/produkt/online-ausbildung-ki-beauftragter, http://www.dekra.de/de/ki-beauftragter, novidata.de/ki/ki-beauftragter, http://www.btl-recht.de/blog/ki-beauftragter-unternehmen-pflicht-aufgaben (alle abgerufen am 4. September 2026)
4. September 2026 · KI-Schulung auf den aktuellen Standard gehoben, drei neue Anbieter
Die Seite KI-Schulung für Mitarbeiter deckt inhaltlich bereits das Thema ab, für das eine neue Seite „KI-Kompetenz-Schulung“ geplant war – eine Recherche zu diesem Suchbegriff hätte sonst eine zweite Seite mit demselben Ziel angelegt und beide Seiten gegeneinander ausgespielt. Statt einer Dopplung wurde die bestehende Seite auf den seit dem 23.08.2026 geltenden Aufbaustandard gehoben.
Neu ist der Transparenzkasten „Wie diese Liste entstanden ist“ mit den vier Pflichtabsätzen (Ausgewählt, Bezahlt hat niemand, Geprüft im September 2026, Womit PontoIt Geld verdienen soll). Neu ist außerdem eine Vergleichstabelle mit Anbieter, Sitz, Format, Zielgruppe und veröffentlichtem Preis. Die Anbieterliste wächst von fünf auf acht: hinzugekommen sind die Deutsche Telekom MMS GmbH (Dresden), die PROLIANCE GmbH (München) und der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. (Berlin) – alle drei nach demselben Raster wie die fünf bestehenden Einträge (activeMind.academy, TÜV Rheinland Akademie, Haufe Akademie, Fraunhofer IAIS, Bitkom Akademie), mit Firmierung aus dem Impressum, Format, Zielgruppe, Zertifikat und Preis oder dem Vermerk, dass der Anbieter keinen veröffentlicht hat.
Das Prüfdatum der Anbieterliste steht jetzt bei 09/2026. Zwei bestehende Seiten, KI-Beratung und ChatGPT für Unternehmen, verlinken jetzt zusätzlich auf KI-Schulung, damit die interne Verlinkung in beide Richtungen funktioniert.
Betrifft: KI-Schulung für Mitarbeiter, KI-Beratung, ChatGPT für Unternehmen · Quellen: telekom-mms.com/kuenstliche-intelligenz/ki-kompetenz-ki-compliance, telekom-mms.com/impressum, proliance.ai/loesungen/ki-schulung, proliance.ai/impressum, bvdw.org/campus/grundlagenkurs-ki-kompetenz, bvdw.org/impressum (alle abgerufen am 4. September 2026)
1. September 2026 · Neuer Eintrag: V1 Capital & Consulting bei den n8n-Agenturen
Die Seite n8n Agentur führt einen siebten Anbieter: die V1 Capital & Consulting GmbH aus Wolfenbüttel. Der Weg dorthin war ein anderer als sonst – nicht wir haben den Anbieter gefunden, sondern er uns. Der Geschäftsführer hat den Aufruf auf unserer Seite KI-Agentur gelesen und sich von sich aus gemeldet.
An der Prüfung ändert das nichts. Firmierung, Sitz und Handelsregistereintrag haben wir gegen Impressum und Register gehalten, die Leistungsbeschreibung gegen die Seiten des Anbieters. Zwei Angaben, die bei jedem Eintrag stehen, konnten wir nicht belegen – einen Preisrahmen und die Datenhaltung. Beide haben wir erfragt und noch am selben Tag bekommen; sie tragen im Eintrag den Vermerk, dass sie vom Anbieter stammen.
Ein Wort zur Einordnung: Wir führen V1 nicht auf der Seite KI-Agentur, wo der Hinweis herkam, sondern bei den n8n-Agenturen. Das Unternehmen beschreibt sich selbst als operative Unternehmensberatung und nennt Sprachmodelle als eine Option unter mehreren – auf der KI-Seite stünde damit mehr, als der Anbieter über sich sagt. Er hat der Einordnung zugestimmt, mit der Bitte, deutlich zu machen, dass n8n eines von mehreren Werkzeugen ist und kein Produktversprechen. Genau so steht es im Eintrag.
Nicht aufgenommen haben wir die Kennzahlen, mit denen die Website des Anbieters wirbt. Sie stammen aus Unternehmen, an denen V1 selbst beteiligt ist – der Anbieter legt das offen. Ergebnisse aus eigenen Häusern sind etwas anderes als Kundenreferenzen, und was wir nicht unabhängig prüfen können, steht bei uns nicht als geprüfte Zahl.
Der Eintrag ist ausführlicher als die sechs übrigen auf der Seite. Der Grund ist allein, dass dieser Anbieter auf unsere Nachfragen geantwortet hat – dieser Weg steht jedem offen und kostet nichts. Die übrigen sechs bringen wir bei ihrer nächsten Prüfung auf denselben Stand. Bezahlt hat für den Eintrag niemand, und die Ausführlichkeit eines Eintrags ist bei uns nicht käuflich.
Betrifft: n8n Agentur · Quellen: Impressum und Handelsregisterdaten der V1 Capital & Consulting GmbH sowie v1-capital.de (abgerufen am 1. September 2026), dazu Mitteilungen des Anbieters per E-Mail vom 1. September 2026
1. September 2026 · Drei Angaben zu Zeeg stehen wieder im Eintrag – und wir haben unser Prüfverfahren geändert
Bei der Nachprüfung am 31. August sind aus dem Eintrag zu Zeeg auf der Seite KI-Telefonassistent drei Angaben entfernt worden, die der Anbieter uns fünf Tage zuvor selbst mitgeteilt hatte: der Hinweis auf die KI zu Gesprächsbeginn, über 50 Stimmen und der Ausschluss von US-Cloud-Anbietern. Alle drei stehen wieder im Eintrag, jeweils mit dem Vermerk, dass sie vom Anbieter stammen. Die sieben Sprachen, die wir am 31. August erhoben haben, stehen daneben – sie widersprechen der Stimmenzahl nicht.
Der Fehler lag bei uns, nicht beim Anbieter. Unsere Nachprüfung hält jede Angabe gegen die Quellen des Anbieters. Was uns jemand per E-Mail schreibt, können wir dort nicht immer wiederfinden – und genau deshalb ist es wertvoll: Es sind Auskünfte, die wir sonst nicht hätten. Der Prüfung fehlte bisher die Information, dass eine Angabe aus einer Mitteilung stammt; sie hat sie deshalb behandelt wie eine Angabe, die wir nicht belegen konnten.
Geändert haben wir deshalb das Verfahren und nicht nur den einen Eintrag. Wir führen jetzt eine Liste aller Angaben, die Anbieter uns selbst mitgeteilt haben. Die wöchentliche Nachprüfung liest sie, bevor sie eine Seite anfasst. Was dort steht, wird nicht gestrichen, nicht gegen eine andere Quelle geändert und – wenn ein Anbieter um Streichung gebeten hat – auch nicht wieder aufgenommen. Geändert wird eine solche Angabe nur, wenn der Anbieter selbst uns etwas Neues sagt.
Der Eintrag vom 31. August bleibt unverändert stehen, auch der Teil, der jetzt überholt ist. Ein Änderungsprotokoll, das seine eigenen Irrtümer wegräumt, ist keines. Was dort zu Zeeg steht, gilt für diese drei Punkte nicht mehr.
Betrifft: KI-Telefonassistent · Quelle: Mitteilung des Anbieters per E-Mail vom 26. August 2026
31. August 2026 · Wöchentliche Nachprüfung: neue Preise, Firmierungen und entfallene Angaben
Bei der wöchentlichen Nachprüfung haben wir alle 22 Verzeichnisseiten durchgesehen und rund 120 externe Anbieterlinks aufgerufen. Alle waren erreichbar und führten weiterhin auf die jeweilige Zielseite; Umleitungen auf eine Startseite oder entfallene Preisseiten haben wir nicht gefunden. Geändert haben wir Angaben auf vier Seiten. Auf dreien davon steht das Prüfdatum jetzt bei 08/2026, weil dort jeder Eintrag vollständig neu erhoben wurde.
KI-Telefonassistent: sieben Anbieter vollständig nachgeprüft. Was sich auf der Seite KI-Telefonassistent geändert hat:
- IhreTelefonzentrale.de. Der Einstiegspreis für den KI-Voicebot liegt jetzt bei 129 Euro im Monat statt bei 99 Euro – Tarif Easy mit 50 KI-Minuten, zuzüglich 199 Euro für die Einrichtung. Die weiteren Tarife und der Preis des Telefonservice ohne KI sind ergänzt. Der Eintrag nennt außerdem die Firmierung: Ihre Telefonzentrale e.K., Altenstadt.
- voiceOne. Die Angabe, die Verarbeitung erfolge ohne ausländische Drittanbieter, lag bei der Prüfung nicht mehr vor und ist entfallen. An ihrer Stelle steht jetzt der belegte Serverstandort der Cloud-Variante.
- fonio.ai. Die Angabe zur Offenlegung der KI zu Gesprächsbeginn lag bei der Prüfung nicht mehr vor und ist entfallen. Die Formulierung zum eigenen Orchestration-Layer ist an den Wortlaut des Anbieters angeglichen.
- Zeeg. Statt „über 50 Stimmen“ nennt der Anbieter heute sieben Sprachen mit jeweils einer Auswahl an Stimmen. Der Ausschluss von US-Cloud-Anbietern und der Hinweis auf die KI zu Gesprächsbeginn lagen bei der Prüfung nicht mehr vor und sind entfallen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist als „für Geschäftskunden verfügbar“ genauer gefasst.
- comdesk. Die Zeile zur Datenhaltung nennt nur noch Deutschland; der Zusatz zum Entwicklungsstandort lag bei der Prüfung nicht belegt vor.
- goai. Die namentliche Liste angebundener Systeme steht nicht mehr auf der Anbieterseite. An ihrer Stelle steht die heutige Beschreibung des Anbieters.
- ATLAS Consulting. Die zweite Preisstufe ist ergänzt. Dass über 100 Sprachen und die Workflow-Automatisierung zum Enterprise-Umfang gehören, steht jetzt dabei.
KI-Video erstellen: sieben Anbieter vollständig nachgeprüft. Was sich auf der Seite KI-Video erstellen geändert hat:
- KI-Video-Manufaktur. Der Anbieter veröffentlicht jetzt Preise. Wo bisher „bei der Prüfung nicht ermittelt“ stand, steht nun ab 8.000 Euro netto, dazu die Spannen für typische und für aufwendige Projekte. Die Lieferzeit ist von drei bis zehn Werktagen auf 14 Tage geändert, die Datenhaltung auf deutsche Rechenzentren präzisiert.
- MEDIADRIVE. Auch hier stehen jetzt Preise auf der Anbieterseite: KI-Videoproduktion ab 2.900 Euro netto. Der Eintrag nennt außerdem die Firmierung.
- dreikon. Der Eintrag nennt jetzt die Firmierung DREIKON GmbH & Co. KG, Münster, und den Aufwand des Initialdrehs.
- AIdentical. Die Lieferzeit hat sich auf 14 Kalendertage verkürzt.
- Synthesia. Sprachen und Stimmen sind getrennt ausgewiesen, die Zertifizierung nach ISO 27001 ist ergänzt.
- Runway. Der Link führt jetzt direkt auf runway.com; die bisherige Adresse leitete nur noch dorthin weiter.
Startseite: sechs Anbieter vollständig nachgeprüft. Was sich auf der Startseite KI-Automatisierung Agentur geändert hat:
- AUTIMA. Der Eintrag nennt jetzt die Firmierung LTT Vertriebs GmbH. Das Gründungsjahr 2017 lag bei der Prüfung nicht mehr belegt vor; der Anbieter nennt heute „seit 2012 am Markt“.
- Flow8. Die Firmierung ist an den Wortlaut des Impressums angeglichen. Bei der Datenhaltung steht jetzt „EU“ statt „Deutschland“, weil der Anbieter selbst auch Helsinki als Standort nennt.
- 2moove. Der Eintrag nennt jetzt die Firmierung 2moove technologies GmbH.
- CREATE. Der Eintrag nennt jetzt den Inhaber. Die Workflow-Bibliothek ist weiterhin kostenlos, setzt inzwischen aber eine Registrierung voraus; die Beschreibung ist entsprechend geändert.
Auf der Seite RAG-System war die Firmierung von KI-Beratung Deutschland falsch angegeben. Nach dem Impressum lautet sie KBD KI-Beratung Deutschland UG (haftungsbeschränkt); im Eintrag steht sie jetzt so.
Betrifft: alle 22 Verzeichnisseiten, im Einzelnen KI-Telefonassistent, KI-Video erstellen, die Startseite und RAG-System · Quellen: Websites, Preisseiten und Impressen der genannten Anbieter (abgerufen am 31. August 2026)
26. August 2026 · Drei Widersprüche in amtlichen Quellen stehen jetzt offen auf den Seiten
Drei Punkte ließen sich bei unseren Prüfungen nicht auflösen, weil amtliche Quellen des Bundes und der EU sich widersprechen. Bisher haben wir sie deshalb weggelassen. Das war die falsche Entscheidung: Wer eine Angabe sucht und keine findet, hält das für eine Lücke bei uns. Alle drei stehen jetzt als Befund auf den betroffenen Seiten — mit beiden Angaben, beiden Quellen und dem Grund, warum wir uns für keine entscheiden.
- Höhe des BAFA-Zuschusses. Die Kurzmeldung des BAFA vom 27. Dezember 2022 und die Förderdatenbank des Bundes nennen unterschiedliche Werte. Die verbindliche Förderrichtlinie liegt nur als PDF vor und war an beiden Prüftagen nicht zu öffnen. Steht auf Digitalisierungsberatung und KI-Beratung.
- Laufzeit des INQA-Coachings. Drei amtliche Quellen nennen drei Enddaten — 2029, 2028 und 2027. Steht an denselben beiden Stellen.
- Geltungsdatum der neuen Verbote der Änderungsverordnung. Die FAQ des KI-Büros nennt den 2. Dezember 2026, der Verordnungstext legt den 27. Juli 2026 nahe. Steht auf KI-Kennzeichnungspflicht und KI-Bilder und Urheberrecht.
Dabei sind zwei Angaben von der Seite KI-Beratung verschwunden, die sich an der Primärquelle nicht belegen ließen: ein Zuschussdeckel, der dort als feststehend dargestellt war, und eine Grenze für förderfähige Beratungskosten von 3.500 Euro. Ein Satz, nach dem die Förderobergrenze des BAFA die einzige verbindlich festgelegte Zahl auf jener Seite sei, ist damit ebenfalls hinfällig geworden und wurde ersetzt.
Sobald sich einer der drei Punkte klärt, steht die Auflösung an derselben Stelle — und hier.
26. August 2026 · Zeeg-Eintrag nach Rückmeldung des Anbieters überarbeitet
Der Eintrag zu Zeeg (Berlin) auf der Seite KI-Telefonassistent steht in überarbeiteter Fassung. Der Anbieter hat auf unser Anschreiben geantwortet, den bisherigen Text im Kern bestätigt und eine genauere Beschreibung vorgeschlagen. Neu im Eintrag sind die Einrichtung ohne Programmierkenntnisse, der Hinweis auf die KI zu Gesprächsbeginn, über 50 Stimmen und mehrere Sprachen, der Jahresrabatt von 20 Prozent, der Ausschluss von US-Cloud-Anbietern aus der Datenverarbeitung, der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und der Einstiegspreis von 10 Euro je Nutzer und Monat bei jährlicher Zahlung.
Zwei Formulierungen des Anbieters haben wir nicht übernommen, und das legen wir offen. „Vollständig DSGVO-konform“ ist eine Bewertung und keine prüfbare Angabe; im Eintrag steht deshalb, was der Anbieter zu Hosting, Ausschluss von US-Anbietern und Auftragsverarbeitung sagt. Und statt „deutsche Server“ steht dort Hosting in Deutschland und der EU – das deckt sich mit der Zeile „Datenhaltung: Deutschland und Europa“, die der Anbieter im selben Schreiben bestätigt hat.
Beide Preisangaben haben wir vor der Übernahme auf der Website des Anbieters nachgeschlagen; sie stehen dort öffentlich. Ein Zusatz, dass die Zahl aus einer E-Mail stammt – wie beim Eintrag der n8n-Agentur – war deshalb nicht nötig.
Betrifft: KI-Telefonassistent · Quellen: Mitteilung des Anbieters per E-Mail vom 26. August 2026 sowie zeeg.me (abgerufen am 26. August 2026)
25. August 2026 · Neue Seite: KI-Bilder und Urheberrecht
Neu ist die Seite KI-Bilder und Urheberrecht. Sie beantwortet eine Frage, die uns oft gestellt wird und deren Antwort die meisten überrascht: Ein Bild, das nur durch die Eingabe eines Prompts entsteht, ist nach deutschem Recht in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Zwei Gerichte haben das 2026 so entschieden – das Amtsgericht München am 13. Februar (Az. 142 C 9786/25) und das Oberlandesgericht Düsseldorf am 2. April (Az. I-20 W 2/26). Beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, und eine höchstrichterliche gibt es bisher nicht.
Die Seite nennt auch die Kehrseite, die aus unserer Sicht die wichtigere ist: Sie erwerben meist kein Recht, können aber fremde verletzen – wenn im Bild eine geschützte Marke, eine bekannte Figur oder eine reale Person auftaucht. Die Anbieter schließen die Gewährleistung dafür in ihren Bedingungen regelmäßig aus.
Dazu kommt eine Übersicht über die Nutzungsbedingungen von sieben Bildgeneratoren. Der auffälligste Unterschied liegt nicht beim Eigentum, wo fast alle dasselbe sagen, sondern bei der Kennzeichnung: Drei Anbieter dokumentieren, dass sie Metadaten nach dem C2PA-Standard setzen, einer verbietet immerhin deren Entfernung, zwei sagen dazu nichts.
An einer Stelle weicht die Seite von unserer eigenen Blaupause für Themenseiten ab, und das legen wir offen. Sie führt keine Anbieterkästen mit einer Zeile „Passt, wenn …“, wie es unsere übrigen Themenseiten tun. Der Grund liegt in der Sache selbst: Hier geht es nicht um Dienstleister, die man beauftragt, sondern um Werkzeuge, die man abonniert. Eine Empfehlung, welches davon zu wem passt, wollen wir nicht geben. Die Vergleichstabelle und die Auswertung darunter leisten dasselbe, ohne zu raten.
Betrifft: KI-Bilder und Urheberrecht · Quellen: § 2 und § 29 UrhG, AG München 142 C 9786/25, OLG Düsseldorf I-20 W 2/26, LG Frankfurt a. M. 2-06 O 401/25 sowie die Nutzungsbedingungen der genannten Anbieter (abgerufen am 25. August 2026)
25. August 2026 · Kennzeichnungspflicht: Korrekturen nach neuer Rechtslage
Die KI-Verordnung gilt seit dem 27. Juli 2026 in geänderter Fassung; geändert hat sie die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026. Am 20. Juli 2026 hat die Kommission ihre Leitlinien zu Artikel 50 veröffentlicht. Beides war auf unseren Seiten noch nicht berücksichtigt; in einem Kasten stand sogar, die Leitlinien stünden noch aus. Das ist berichtigt.
Die wichtigste Korrektur betrifft Sie unmittelbar: Wir hatten die Kennzeichnungspflicht zu weit dargestellt. Artikel 50 Absatz 4 verlangt die Offenlegung nicht für jedes veröffentlichte KI-Bild und jedes KI-Video, sondern für Deepfakes – also für Inhalte, die existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen könnten. Eine frei erfundene Szene ohne realen Bezug fällt nicht darunter, auch wenn sie fotorealistisch aussieht. Wer sich nach unserer bisherigen Darstellung gerichtet hat, hat zu viel gekennzeichnet und nicht zu wenig – schädlich war das nicht, richtig aber auch nicht.
Zwei weitere Angaben haben wir berichtigt. Die Ausnahme für redaktionell verantwortete Inhalte gilt nach dem Wortlaut nur für Texte, nicht für Bilder, Ton oder Video; bei uns stand sie zu weit gefasst. Und beim Bußgeldrahmen hatten wir Prozentangaben pauschal als sachfremd zurückgewiesen – für Verstöße gegen Artikel 50 gilt jedoch eine Geldbuße bis 15 Millionen Euro oder bis 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt umgekehrt der jeweils niedrigere Wert.
Korrigiert wurde auf den Seiten KI-Kennzeichnungspflicht, KI-Video erstellen und KI-Agenten. Auf allen dreien stand derselbe veraltete Rechtsstand-Kasten.
Ein Befund zum Schluss. Die Änderungsverordnung bringt neue Verbote für nicht einvernehmliche intime Darstellungen. Wir haben nachgesehen, ab wann sie gelten, und dabei zwei amtliche Quellen gefunden, die sich widersprechen: Die FAQ des KI-Büros nennt den 2. Dezember 2026, der Verordnungstext selbst legt den Tag des Inkrafttretens nahe, also den 27. Juli 2026. Das ist keine Lücke in unserer Recherche, sondern ein Widerspruch in den Quellen.
Nachtrag vom 26. August 2026: An diesem Tag stand hier noch, wir nähmen deshalb gar kein Datum auf die Seiten. Das haben wir geändert. Beide Daten stehen jetzt samt Quelle auf KI-Kennzeichnungspflicht und KI-Bilder und Urheberrecht — ein offengelegter Widerspruch hilft mehr als eine Leerstelle. Der Eintrag ganz oben erklärt es.
Betrifft: die drei genannten Seiten · Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 vom 20. Juli 2026 (abgerufen am 25. August 2026)
25. August 2026 · Neue Seite Digitalisierungsberatung, Förderlage geprüft
Neu hinzugekommen ist die Seite Digitalisierungsberatung mit sieben Anbietern. Sie unterscheidet Häuser, die ausschließlich beraten, von solchen, die anschließend auch umsetzen. Beides kann für Ihr Vorhaben das Richtige sein; die Seite sagt Ihnen, was Sie im jeweiligen Fall vor sich haben.
Für diese Seite haben wir die Förderlage an den amtlichen Quellen geprüft und nicht in Fördermitteldatenbanken. go-digital ist seit dem 31. Dezember 2024 beendet, Digital Jetzt seit dem 31. Dezember 2023, die Digitalisierungsprämie Plus in Baden-Württemberg als Zuschuss seit dem 30. Juni 2025; der KfW-Digitalisierungskredit wurde zum 1. Juli 2025 abgelöst. Alle vier werden im Netz weiterhin als laufendes Angebot dargestellt. Die Seite nennt deshalb, welche Programme im August 2026 tatsächlich noch in Kraft sind.
An zwei Stellen weicht die Seite von unserer eigenen Blaupause für Themenseiten ab, und das legen wir offen. Die Vergleichstabelle führt statt der sonst vorgeschriebenen Spalte „Datenhaltung“ die Spalten „Berät und setzt um“ und „BAFA-Beraternummer“ – eine Beratung betreibt kein System, in dem Ihre Daten liegen, die Spalte wäre bei allen sieben Einträgen leer geblieben. Und mit rund 3.200 Wörtern ist die Seite länger als die 2.800, die unsere Umfangsformel bei sieben Anbietern vorsieht; hinzugekommen sind zwei Abschnitte zur ERP-Auswahl und zur Prozessberatung.
Ergänzt haben wir außerdem interne Verweise: KI-Telefonassistent, Chatbot für die Website und KI-Agenten führen jetzt aus dem Fließtext heraus auf Kundenservice automatisieren; auf der Seite KI-Agenten fehlte dieser Verweis bisher ganz. Am Inhalt dieser Seiten ändert sich dadurch nichts, nur an ihrer Verknüpfung untereinander.
Betrifft: Digitalisierungsberatung sowie die Verweise auf vier weiteren Seiten · Quellen: amtliche Programmseiten der Fördergeber (abgerufen am 25. August 2026)
25. August 2026 · Preisangabe der n8n-Agentur ergänzt
Im Eintrag der n8n-Agentur (Moers) auf der Seite n8n Agentur stand beim Preis bisher „bei der Prüfung nicht ermittelt“ – auf der Website des Anbieters war keine Zahl zu finden. Auf unsere Anfrage hin hat die Agentur eine Spanne genannt: 500 bis 100.000 Euro, individuell nach Absprache und Komplexität. Diese Angabe steht jetzt im Eintrag, mit dem Hinweis, dass sie vom Anbieter auf Nachfrage stammt und nicht von seiner Website.
Am übrigen Eintrag hat sich nichts geändert; der Anbieter hat ihn im selben Zuge ausdrücklich bestätigt.
Betrifft: n8n Agentur · Quelle: Mitteilung des Anbieters per E-Mail vom 25. August 2026
24. August 2026 · Angabe zur BAFA-Förderung präzisiert
Auf der Seite KI-Beratung stand bisher, welche Regionen den Fördersatz von 50 Prozent und welche den von 80 Prozent erhalten – aufgeschlüsselt nach alten und neuen Bundesländern samt einzelner Ausnahmeregionen. Diese Aufschlüsselung ließ sich beim BAFA nicht mehr belegen: Die Kurzmeldung des BAFA zur seit 2023 geltenden Förderrichtlinie nennt nur, dass sich der Fördersatz „nach dem Standort“ unterscheidet und entweder 50 Prozent und höchstens 1.750 Euro oder 80 Prozent und höchstens 2.800 Euro beträgt. Die genaue Gebietsabgrenzung steht allein in der Förderrichtlinie selbst.
Die Sätze und Höchstbeträge bleiben deshalb stehen, die Zuordnung zu bestimmten Regionen wurde entfernt.
Betrifft: KI-Beratung · Quelle: BAFA, Kurzmeldung vom 27. Dezember 2022 (abgerufen am 24. August 2026)
23. und 24. August 2026 · Zwei neue Seiten, und alle Seiten siezen jetzt
Neu hinzugekommen sind die Seiten KI-Agentur mit sieben und Voicebot mit acht Anbietern. Beide sind nach einem neuen, strengeren Verfahren entstanden: Für jeden Anbieter wurde dasselbe Raster erhoben, jede Angabe gegen Website und Impressum geprüft, und wo ein Anbieter etwas nicht veröffentlicht, steht das ausdrücklich da, statt dass wir schätzen. Beim Voicebot-Vergleich hat diese Prüfung 27 Korrekturen an unserem eigenen Entwurf ausgelöst, bevor die Seite überhaupt online ging.
Außerdem sprechen wir Sie jetzt auf allen Seiten mit „Sie“ an, auch in Formularen und Schaltflächen. Vorher war das uneinheitlich. Und die Bestätigung nach dem Absenden eines Anfrageformulars lautet nicht mehr „Vielen Dank für deine Antwort“, sondern passt zur übrigen Ansprache.
Betrifft: alle Seiten · Hintergrund: Transparenz
8. Juli 2026 · Verhaltenskodex deckt Artikel 50 ab
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass der Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte die Pflichten aus Artikel 50 Absatz 2, 4 und 5 angemessen abdeckt. Die endgültigen Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 standen zu diesem Zeitpunkt noch aus – einzelne Grenzfälle sind damit noch nicht abschließend geklärt.
Betrifft: KI-Kennzeichnungspflicht · Quelle: Europäische Kommission
23. Juli 2026 · Hinweis zur Finanzierung erweitert
Der Hinweis unter den Listen sagt jetzt zusätzlich, dass wir derzeit auch keine Vergütung für vermittelte Anfragen erhalten – und dass wir eine solche Vergütung an gleicher Stelle ausweisen würden, falls sich das ändert. Ebenfalls angepasst: Im Anfrageformular steht nun ausdrücklich, dass eine Anfrage automatisch an alle passenden Anbieter aus dem Verzeichnis geht und sich mehrere melden können.
Betrifft: alle Listenseiten · Hintergrund: Transparenz
10. Juni 2026 · EU-Icons veröffentlicht
Die Kommission hat den Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht, einschließlich dreier frei nutzbarer EU-Icons. Ihre Verwendung ist freiwillig; die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 bleibt davon unberührt.
Betrifft: KI-Kennzeichnungspflicht · Quelle: Europäische Kommission
Dieses Protokoll beginnt im Juli 2026. Ältere Änderungen führen wir nicht rückwirkend auf.