Ticker · 26. Oktober 2026
KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO: neue Fassung seit 27.07.2026 in Kraft
Status: in Kraft · geprüft am 26.10.2026 · nächste Prüfung: 02.11.2026
Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 hat Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 neu gefasst. Sie wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex gilt ab dem 27.07.2026.
Nach der neuen Fassung ergreifen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz muss für keine Person garantiert werden. Die Bundesnetzagentur hält fest, dass für Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen keine Zertifizierungspflicht besteht.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744, vom 8. Juli 2026, ABl. L vom 24.7.2026, Art. 1 Nr. 5; Verordnung (EU) 2024/1689, konsolidierte Fassung, Stand 27.07.2026, Art. 4; Bundesnetzagentur, KI-Servicedesk „KI-Kompetenz“, ohne Seitendatum; abgerufen am 26.10.2026.
Betrifft: KI-Schulung, KI-Führerschein, KI-Weiterbildung, ChatGPT-Schulung, KI-Beauftragter
Verlauf: 26.10.2026 – Meldung angelegt (Status in Kraft).
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