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Ticker · 26. Oktober 2026

BAFA-Beratungsförderung für KMU: Anträge nur bis 31.12.2026

Status: in Kraft, Antragsfrist bis 31.12.2026 · geprüft am 26.10.2026 · nächste Prüfung: 02.11.2026

Die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom 14. Dezember 2022 gilt nach ihrer Nummer 8 „längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden“. Das BAFA nennt auf seiner Programmseite dieselbe Geltungsdauer und führt die Richtlinie in der geänderten Fassung vom 12. Dezember 2024. Betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine geförderte Beratung planen.

Eine Nachfolgeregelung wurde bei der Prüfung am 26.10.2026 nicht ermittelt. Bis zum Ende der Antragsfrist gilt die Richtlinie in dieser Fassung; für die Zählung der geförderten Beratungen ist laut BAFA der Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend.

Quelle: Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, vom 14.12.2022, BAnz AT 23.12.2022 B1, Nr. 8; BAFA, Programmseite Unternehmensberatung, ohne Seitendatum; abgerufen am 26.10.2026.

Betrifft: ISO 9001 Beratung, Digitalisierungsberatung, KI-Beratung, KI-Agentur

Verlauf: 26.10.2026 – Meldung angelegt (Status in Kraft, Antragsfrist bis 31.12.2026).

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